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Mietinstrumente

Grundsätzlich sollte zu Beginn des Unterrichts ein eigenes Instrument vorhanden sein.

Für den Fall, dass die Schülerinnen und Schüler noch nicht endgültig in Ihrer Instrumentenwahl gefestigt sind, halten wir verschiedene Leihinstrumente vor. Diese können für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel ein Schuljahr) gegen eine Gebühr geliehen werden. In Ausnahmefällen und auf schriftlichen Antrag kann dieser Zeitraum verlängert werden.

Bitte wenden Sie sich an Ihre Lehrkraft, wenn Sie ein Instrument ausleihen möchten. Den Leihvertrag erhalten Sie nach Erhalt des Instrumentes.

Die Kosten finden Sie in unserer Unterrichts- und Gebührensatzung.

Für die Angebote im Rahmen der Instrumentalklassen in Schulen, gibt es individuelle Sonderkonditionen.

Bitte beachten Sie, dass die Leihinstrumente der Musik- und Kunstschule nicht versichert sind. Schließen Sie daher ggf. eine entsprechende Versicherung ab. Den zu versichernden Wert des Instrumentes finden Sie im Leihvertrag. Als Mitglied im Förderverein der Musik- und Kunstschule der Stadt Osnabrück, erhalten Sie einen Rabatt bei der Mannheimer Versicherung. Mehr Informationen zum Förderverein finden Sie hier.

Wir empfehlen, vor dem Erwerb eines Instrumentes der Rat der Lehrkraft einzuholen.

Weitere Infomationen:
Frau S. Willmanowski
Telefon: 0541 323-4216
willmanowski(at)osnabrueck.de

www.osnabrueck.de/musikschule

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