12.03.2020
Verbindliche Vorschriften für Rückkehrer aus Coronavirus-Risikogebieten
Unter dieses Betretungsverbot fallen auch Berufsschulen, Hochschulen und Landesbildungszentren. Das Verbot ist zunächst bis zum 11. Mai 2020 befristet. Nähere Informationen finden Sie unter www.landkreis-osnabrueck.de/bekanntmachungen.
Bei Fragen ist das Bürgertelefon des Gesundheitsdienstes von Montag bis Freitag täglich von neun bis 17 Uhr und am Wochenende von 9 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0541/501-1111 freigeschaltet. Weitere Informationen: www.landkreis-osnabrueck.de/coronavirus
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