04.06.2019
Stadtrat Wolfgang Beckermann unterzeichnet Vertrag für Haus des Jugendrechts
Die Stadt tritt dabei als Untermieterin des Landes auf, das die Immobilie am Kollegienwall 28, die zuvor von einem Kreditinstitut genutzt wurde, anmietet. Für jährlich 42.000 Euro mietet die Stadt das 366 Quadratmeter große Erdgeschoss des Gebäudes. Die Polizei wird das erste, die Staatsanwaltschaft das zweite Obergeschoss beziehen. Zuvor muss das Gebäude baulich an die Bedürfnisse eines Hauses des Jugendrechts angepasst werden, sodass die Kooperationspartner es voraussichtlich Anfang 2020 beziehen können.
„Die Lage ganz in der Nähe von Land- und Amtsgericht ist für ein Haus des Jugendrechts ideal“, sagt Beckermann. Die niedersächsische Landesregierung hatte im November 2017 in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, pro Oberlandesgerichtsbezirk ein Haus des Jugendrechts einzurichten. Damit sollen Prozesse im Jugendstrafrecht „gemäß dem Motto ‚die Strafe soll der Tat auf dem Fuße folgen‘“ beschleunigt werden, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Auch präventive Angebote soll das Haus des Jugendrechts erarbeiten. Es soll ferner dazu dienen, das Thema Jugendkriminalität unter einem Dach ganzheitlich anzugehen, um weitere Straftaten zu verhindern und kriminelle Karrieren schon zu Beginn zu verhüten. Dabei kommt es nicht zu einer Vermischung der Aufgaben von Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe. „Zwischen den Partnern wird es aber in Zukunft kurze Wege und somit einen noch engeren Austausch als bisher geben“, so Beckermann.