11.09.2017
Sonderrechte für Elektroautos in Osnabrück
„Elektrofahrzeuge leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastungen und zur Aufrechterhaltung der Mobilität. Daher fördern wir diese Art der Mobilität“, erläutert Stadtbaurat Frank Otte die Umsetzung des EmoG in Osnabrück. In weiteren Schritten soll es eine kostenfreie Nutzung von Parkplätzen in der zentralen Innenstadt, für die üblicherweise ein Parkschein zu ziehen ist, für Elektrofahrzeuge für drei Stunden (Nachweis über Parkscheibe) geben. Außerdem sollen die Bewohnerparkgebiete, die als Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet worden sind, für zehn Stunden (Nachweis ebenfalls über Parkscheibe) mit Elektroautos kostenfrei nutzbar sein. „Elektromobilität muss vor allem eins sein – attraktiv für die Menschen in der Stadt. Dazu gehört eine breite und leicht verfügbare Ladeinfrastruktur. So ist für uns der nächste wichtige Schritt, die Osnabrücker Parkhäuser mit Ladesäulen auszurüsten“, betont Dr. Rolfes, Vorstand der Stadtwerke Osnabrück AG und erklärt weiter: „Doch nicht nur das. Langfristig machen wir uns Gedanken, wie Menschen in Zukunft noch einfacher ihre Fahrzeuge laden können, denkbar ist zum Beispiel das Laden an Straßenlaternen am Straßenrand.“
Kennzeichnung von Elektrofahrzeugen mit dem Zusatz „E“:
Um diese Vorteile nutzen zu können, müssen die Autos besonders gekennzeichnet sein. Diese erfolgt auf Antrag des Fahrzeughalters bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungs-Behörde und wird für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge mit dem Kennbuchstaben „E“ am Ende des Kfz-Kennzeichens verdeutlicht. Zudem wird ein entsprechender Vermerk in die Zulassungsunterlagen aufgenommen.
Für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen worden sind, kann auf Antrag eine blaue Plakette zugeteilt werden, die an der Rückseite des Fahrzeugs gut sichtbar zu befestigen ist. Die Ausgabe der blauen Plakette erfolgt bei einer vom Antragsteller aufgesuchten Zulassungsbehörde in Deutschland.
Welche Fahrzeuge können vom Elektromobilitätsgesetz profitieren?
Die Vorteile durch das EmoG können reine Batterieelektrofahrzeuge, bestimmte, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge nutzen. Bei den Hybridelektrofahrzeugen sind die Voraussetzungen im Gesetz konkretisiert worden: insbesondere muss die rein elektrisch zurückzulegende Reichweite mindestens 30 Kilometer betragen. Ab dem 1. Januar 2018 erhöht sich die Reichweitenanforderung auf mindestens 40 Kilometer.
Wo sind die Parkplätze für Elektrofahrzeuge zu finden?
Die Beschilderungen erfolgen zurzeit. Die Parkplätze für Elektrofahrzeuge sind spätestens ab Mitte Oktober in der Bierstraße, Lortzingstraße, am Altstadtbahnhof, in der Möserstraße, am Kollegienwall, am Marienhospital (Bischofstraße) und am Hauptbahnhof (Heinrich-Heine-Straße) zu finden.
Außerdem gibt es Reservierungen an den schon vorhandenen Ladesäulen. Im Stadtgebiet befinden sich insgesamt 17 öffentliche Ladestandorte, die die Stadtwerke mit mittlerweile mehr als vierzig Ladepunkten versehen haben.
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