27.03.2020
Mitteilung des Landkreises Osnabrück zum Umgang mit Brauchtumsfeuern (Osterfeuer)
Ein weiteres Aufschichten von Baum- und Strauchschnitt zur Bildung eines Osterfeuers ist daher zu unterlassen.
Die untere Abfallbehörde des Landkreises Osnabrück rät dazu, bereits aufgeschichtete Haufwerke wenn möglich zu schreddern und anderweitig zu verwerten. Sollte das Schreddern wegen der Menge oder nicht vorhandenem technischen Gerät nicht möglich sein, so bietet die AWIGO den gemeinnützigen Veranstaltern die Möglichkeit, den Grünabfall der bereits angemeldeten Brauchtumsfeuer über die Grünabfallsammelplätze zu entsorgen.
Betroffene wenden sich bitte an das Service-Center der AWIGO (Tel.: 05401/36 55 55).
Wenn gemeinnützige Veranstalter ihre Brauchtumsfeuer nicht angemeldet haben, weil es in ihrer Kommune keine Meldepflicht zur Durchführung eines Osterfeuers gibt, so wenden Sie sich bitte an die entsprechende Stelle ihrer Kommune.
Der Transport des Grünabfalls zum Grünabfallsammelplatz hat durch die Veranstalter selbst nach vorheriger Absprache mit dem AWIGO-Servicecenter zu erfolgen.
Die Auflösung der Osterfeuer ist ohne Charakter einer Veranstaltung oder Versammlung durchzuführen. Zulässig sind alleine das Verladen und der Abtransport des bereits aufgeschichteten Grünabfalls.
Der Landkreis Osnabrück weist abschließend darauf hin, dass bei der Auflösung und bei dem Abtransport der Haufwerke die Hygiene- und Verhaltensregeln zur Eindämmung des Coronavirus zu beachten sind.