04.04.2020
Ausnahmen vom Besuchsverbot gelten für Lebenspartner, Alte, Kranke und Menschen mit Einschränkungen
Das bedeutet also, dass Kinder für ihre alten Eltern einkaufen und diese auch besuchen dürfen. Auch hilfebedürftige Personen und Minderjährige dürfen mit Lebensmitteln und den Gütern des täglichen Bedarfs versorgt werden. Landkreis und Stadt weisen aber weiter darauf hin, dass diese Ausnahmen vom Besuchs- und Kontaktverbot auf das wirklich notwendige Minimum beschränkt werden sollten und setzen dabei auf das verantwortungsvolle Handeln gerade auch von Kindern im Umgang mit ihren alten Eltern.
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