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Sanierungsgebiet Gartlage-Süd

Der Rat der Stadt Osnabrück hat in seiner Sitzung am 30. Mai 2017 das Sanierungsgebiet „Gartlage-Süd“ förmlich festgelegt.

Damit hat die Stadt die Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 Baugesetzbuch im Quartier geschaffen. Ziel dieses Schrittes ist vor allem, die energetische Quartierssanierung voran zu treiben.

Eigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Gartlage-Süd“ umsetzen, können davon profitieren. Sie können die Herstellungs- oder Anschaffungskosten sowie den Erhaltungsaufwand für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden erhöht steuerlich absetzen. Voraussetzung ist, dass sie mit der Stadt eine Modernisierungsvereinbarung schließen.

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