Wahlbüro

Statistik, Stadtforschung und Wahlen

Willkommen auf der Website des Wahlbüros der Stadt Osnabrück. Von hier aus werden alle politischen Wahlen für die Stadt Osnabrück organisiert, Bürgerbegehren und -entscheide sowie Volksbegehren und -entscheide bearbeitet und die Wahl der Schöffinnen und Schöffen in allgemeinen Strafsachen koordiniert.

Aktuelles - Europawahl 2024

Wahlhelferinnen und -helfer gesucht

Die nächste politische Wahl ist die Europawahl 2024. Diese wird am Sonntag, 9. Juni 2024, durchgeführt. Alle wichtigen Informationen zur Europawahl finden Sie hinter diesem Link.

Welche Aufgaben hat das Wahlbüro?

Politische Wahlen

Europawahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahl, OB-Wahl

Das Wahlbüro der Stadt Osnabrück ist die zentrale Einrichtung, für die Organisation, Verwaltung sowie Umsetzung von politischen Wahlen im Auftrag Kreiswahlleitung bzw. Stadtwahlleitung. Es bildet den Mittelpunkt des gesamten Wahlprozesses und sichert einen effizienten Ablauf der Wahlen. Hauptaufgaben des Wahlbüros umfassen die Registrierung von Wählerinnen und Wählern, die Bereitstellung von Unterlagen, die Einrichtung von Wahllokalen, die Überwachung des Abstimmungsprozesses und die Auszählung der abgegebenen Stimmen. Zudem informiert das Wahlbüro die Öffentlichkeit über wichtige Termine, Kandidatinnen oder Kandidaten sowie andere relevante Informationen im Vorfeld der Wahl. 

Volksbegehren/Bürgerbegehren

Direkte Demokratie

Das Wahlbüro prüft die im Rahmen eines Volksbegehrens bzw. Bürgerbegehrens eingegangenen Unterstützungsunterschriften. Erhält ein von den Bürgerinnen und Bürgern beworbenes Volksbegehren genügend Unterstützungsunterschriften, hat das niedersächsische Parlament innerhalb bestimmter Fristen über die Annahme oder Ablehnung des Gesetzentwurfs zu entscheiden. Der Landtag kann den Gesetzentwurf unverändert annehmen; lehnt er ihn ab, kommt es zur Abstimmung in einem Volksentscheid.

Neben den beschriebenen Möglichkeiten auf der Länderebene stehen den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland auch Mitbestimmungsmöglichkeiten auf der kommunalen Ebene. Analog zum Volksbegehren und Volksentscheid gibt es hier die Möglichkeit zur Durchführung eines Bürgerbegehrens bzw. Bürgerentscheids.

Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Richterin/Richter ohne Robe

Alle fünf Jahre finden bundesweit die Wahlen zu Schöffinnen und Schöffen in allgemeinen Strafsachen sowie Jugendstrafsachen statt. Im ersten Halbjahr 2023 wurden dafür auch Kandidatinnen und Kandidaten für die Amtszeit von 2024 bis 2028 in Osnabrück gesucht. Der Rat der Stadt bzw. der Jugendhilfeausschuss stellen dazu Vorschlagslisten auf, aus denen die Schöffinnen und Schöffen als Vertretung des Volkes an der Rechtsprechung beim Amtsgericht bzw. dem Landgericht Osnabrück gewählt werden. Das Wahlbüro und das Jugendamt suchten dafür insgesamt 324 Frauen und Männer aus der Stadt Osnabrück, 96 davon als Jugendschöffenkandidatinnen und -kandidaten, welche in Jugendstrafsachen herangezogen werden, und 228 als potentielle Schöffinnen und Schöffen in allgemeinen Strafsachen. Insgesamt konnten 930 Bewerbungen für die Amtsperiode 2024 bis 2028 gewonnen werden. Darunter haben sich 187 Personen für das Amt der Jugendschöffin bzw. des Jugendschöffen zur Verfügung gestellt. 743 Personen haben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen beworben. Am 5. Oktober fand die Wahl am Amtsgericht statt. Für die folgende Amtszeit 2029 bis 2033 werden im Jahr 2028 neue Kandidatinnen und Kandidaten gesucht werden.

Kontakt Wahlbüro

Wahlinfo

Informationen zum Wählerverzeichnis, zu den Wahlräumen und zur Briefwahl

Wahlorganisation

Leitung des Wahlbüros, Informationen zum Wahlrecht und zu Wahlvorschlägen

Wahlbüro

Sedanstraße 109,
49076 Osnabrück


Team

  • Nicole Atmaikine
  • Alexander Bartsch
  • Rami Fayoume
  • Stephanie Huber
  • Frank Westholt

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