Baugenehmigung


Genehmigungspflichtige Baumaßnahmen bedürfen nach den Bestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung).

Leistungsbeschreibung


Die Errichtung, die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung oder die Instandhaltung einer baulichen Anlage sind Baumaßnahmen im Sinne der NBauO. Sofern diese durch die Bestimmungen der NBauO nicht verfahrensfrei gestellt werden oder der Bauaufsichtsbehörde lediglich zur Kenntnis zu geben sind, ist die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens erforderlich. Man unterscheidet zwischen dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO und dem umfassenden Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten nach § 64 NBauO.

Mit der zum 01. Januar 2022 in Kraft getretenen Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) wird die elektronische Kommunikation in bauordnungsrechtlichen Verfahren zum Regelfall erklärt.

Seit dem 01.01.2024 sind Anträge ausschließlich in digitaler Form zu stellen. Die Bearbeitung von Anträgen, die in Papierform eingereicht werden, wird daher abgelehnt und die Unterlagen werden unverzüglich zurückgeschickt.

Mitte des 1. Quartals 2024 wird das Nutzerkontos des Bundes (BundID) technisch in das Antragsverfahren eingebunden. Ab diesem Zeitpunkt kann die BundID als Nutzerkonto im Sinne des § 3a NBauO bei der Einreichung von Anträgen verwendet werden. Übergangsweise steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, die Anträge mittels Faxvollmacht einzureichen.

Ab dem 01.05.2024 ist die Einreichung von Anträgen gemäß § 3a NBauO ausschließlich über die Verwendung des Nutzerkontos möglich!

Die Einreichung von Anträgen mittels Faxvollacht ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich!

Bitte machen Sie sich rechtzeitig mit den technischen und organisatorischen Anforderungen an die neue Antragstellung (Infoschreiben digitales Baugenehmigungsverfahren / Dokumentation BundID digitales Baugenehmigungsverfahren) vertraut. 

Für das digitale Baugenehmigungsverfahren ist ein Antrag über das virtuelle Bauamt "ITeBau" zu stellen. Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie hier. Hilfreiche Erklärvideos zur Registrierung und zum Upload von Dateien in den Projektraum erhalten Sie auf der Internetseite von "ITeBAU".

 

Verfahrensablauf


Nachdem der Antrag digital bei der Stadt Osnabrück eingereicht wurde, wird der Vorgang bei der unteren Bauaufsichtsbehörde im System aufgenommen und ein Aktenzeichen vergeben. Im Anschluss wird ein Projektraum auf der digitalen Bauplattform (Conject) eingerichtet. Soweit bereits Bauvorlagen mit eingereicht wurden, werden diese durch die sachbearbeitende Person bei der Bauaufsichtsbehörde auf die Plattform hochgeladen. Anschließend erhält die Person, die den Antrag eingereicht hat, eine E-Mail mit einem Einladungs-Link für die Bauplattform.

Dies kann bis zu 48 Stunden dauern. Von Rückfragen innerhalb dieses Zeitraums ist daher bitte abzusehen.

Es wird empfohlen bei der Antragstellung auch die E-Mailadresse der Bauherrin oder des Bauherrn anzugeben, damit diese ebenfals Einblick in das Verfahren nehmen können.

Auf der Bauplattform können im weitere Verfahren nachzureichende Unterlagen durch die verantwortliche Person hochgeladen (Ordner 11) und nach Erteilung der Genehmigug die Bescheide heruntergeladen werden (Ordner 50 und 51).

 

An wen muss ich mich wenden?


Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Bauberatung der Stadt Osnabrück.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?


Zum Bauantrag sind alle für die Beurteilung der Baumaßnahmen und die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen.
Die erforderlichen Formulare können im unteren Bildbereich unter Dokumente heruntergeladen werden.

Zu den Bauvorlagen gehören im Wesentlichen:

  • Bauantragsformular
  • amtlicher Lageplan,
  • Freiflächenplan, Höhenplan
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung
  • Berechnung der Grundflächenzahl (GRZ)
  • Berechnung der Geschossflächenzahl (GFZ)
  • Berechnung der Zahl der Vollgeschosse
  • Berechnung des umbauten Raums, Berechnung/Angabe der Herstellungskosten
  • Nachweis der notwendigen Einstellplätze

Für die Prüfung von Sonderbauten und größeren Wohnbauvorhaben im umfassenden Baugenehmigungsverfahren sind in der Regel zusätzliche Unterlagen erforderlich wie:

  • bautechnische Nachweise (Standsicherheitsnachweis und Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz, ggf. Brandschutzgutachten)
  • Betriebsbeschreibung für gewerbliche Vorhaben

Der genaue Umfang der einzureichenden Unterlagen bemisst sich nach der Art des Vorhabens. Hinsichtlich Fragen zu den erforderlichen Unterlagen hilft Ihnen die Bauberatung oder die zuständige Sachberabeiter:in.

 

Welche Gebühren fallen an?


Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Nds. Baugebührenordnung (BauGO) sowie der allgemeinen Gebührenordnung (AllGO). Sie ist in der Regel abhängig von dem Wert des Bauvorhabens und dem Zeitaufwand der Bearbeitung und ergibt sich im Wesentlichen aus den Gebührenverzeichnissen zur BauGO.

 

Amt/Fachbereich


FB61

Fachlich freigegeben durch


Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung