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Sich vertragen ist besser als klagen

"Ein guter Nachbar ist besser als ein ferner Freund", sagt ein altes Sprichwort. Mitunter endet eine Nachbarschaft aber auch vor Gericht - meist wegen Bagatellen. Aber es geht auch anders: Ehrenamtliche Schiedsmänner und Schiedsfrauen versuchen pragmatische, unbürokratische und vor allem faire Lösungen für die Streitparteien zu finden.

Aber es muss sich nicht nur um Ärger mit dem Nachbarn handeln. Schiedsmänner und Schiedsfrauen schlichten Auseinandersetzungen um Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Sachbeschädigung, sogar leichte Körperverletzung. Für alle Streithähne interessant: Im Gegensatz zu teuren Gerichtsverfahren fallen beim Schiedsamt vergleichsweise geringe Kosten an.

Rechtsgrundlagen:

Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter
Verwaltungsvorschriften zum Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter
§ 380 Absatz 1 Strafprozessordnung
§ 15 a Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung

Historisches

Die Streitschlichtung durch Schiedsmänner und Schiedsfrauen hat eine langjährige Tradition. So wurde in der Provinz Preußen das Schiedsmannswesen bereits 1827 eingeführt. Schon im 14. Jahrhundert wurde diese Form der Rechtsfindung in England ausgeübt. Auch damals waren die auch Friedensrichter genannten Personen bemüht, unter den streitenden Parteien eine gütliche Einigung zu erzielen und Sühneversuche zu unternehmen.

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