14.11.2019
Verwaltungsgericht gibt Klage statt – Neumarkt bleibt für Autos geöffnet
„Wir warten zunächst die schriftliche Urteilsbegründung ab und prüfen, ob eine Berufung Erfolg verspricht und zweckmäßig ist“, sagt Oberbürgermeister Wolfgang Griesert. Nachdem die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, bleibt der Stadt Osnabrück ein Monat, um Berufung einzulegen und ein weiterer Monat, um die Berufung zu begründen.
Der Rat der Stadt hatte im Mai 2017 mehrheitlich die Teileinziehung – also die Sperrung für Autos – des Neumarktes zwischen Neuer Graben und Kollegienwall sowie zwischen Lyrastraße und Neumarkt beschlossen – gegen die Empfehlung von Oberbürgermeister Wolfgang Griesert und der Verwaltung. Im Oktober 2017 sperrte die Stadt den Neumarkt schließlich für den motorisierten Individualverkehr. In einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren gab das Oberverwaltungsgericht den Antragsstellern schließlich recht, sodass der Neumarkt seit Januar 2018 wieder befahrbar ist.