28.10.2020
Erledigt: Oberbürgermeister begrüßt das Einlenken der DUH
In einem Schreiben der Anwälte heißt es: „Der Rechtsstreit wird hiermit in der Hauptsache für erledigt erklärt“. Damit wird eine jahrelange Auseinandersetzung zwischen der Stadt Osnabrück und der DUH beendet, zu der auch ein umfangreicher Schriftverkehr gehört. So hatte die DUH im März 2018 die Stadt aufgefordert, „den für Osnabrück geltenden Luftreinhalteplan unverzüglich so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der in der 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz geregelten Grenzwerte für NO2 im gesamten Stadtgebiet erhält“.
In ihrem Antwortschreiben teilte die Stadt Osnabrück der DUH damals mit, dass der Entwurf der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans inzwischen vorliege und der Rat der Stadt die Beteiligung der Öffentlichkeit bis zum 21. April 2018 beschlossen habe. Zudem würden im Rahmen der Fortschreibung alle in Betracht kommenden Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte geprüft.
„Von vornherein war ich überzeugt“, sagt Oberbürgermeister Wolfgang Griesert, „dass es Verwaltung, Rat und auch den Stadtwerken, gelingen wird, im Luftreinhalteplan unter Beachtung des Gebots der Verhältnismäßigkeit wirksame Maßnahmen zu identifizieren und festzuschreiben, um die noch an wenigen Straßenabschnitten zu verzeichnenden Grenzwertüberschreitungen schnellstmöglich zu vermeiden. Dass die Deutsche Umwelthilfe das jetzt auch so sieht, freut mich besonders.“
Das Thema Luftreinhaltung bleibt der Stadt erhalten, wenngleich diese Auseinandersetzung mit der DUH nun beendet werden konnte: Erledigt!