03.12.2020
Informationen für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen
Ab dem 1. Januar 2021 haben Personen, die bis dahin zum Aufenthalt oder zum Arbeiten in Deutschland (oder einem anderen EU-Staat) berechtigt waren und von diesem Recht Gebrauch gemacht hatten, im Wesentlichen dieselben Rechte wie vor dem Austritt.
Bis zum 30. Juni 2021 müssen Britinnen und Briten, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, ihren Aufenthalt bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde anzeigen, um dann das neue Aufenthaltsdokument erhalten zu können.
Sofern Sie bereits Unterlagen bei der Ausländerbehörde eingereicht haben, wird sich die Ausländerbehörde unaufgefordert zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzten.
Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat hat auf seinerInternetseite umfassende Informationen sowie eine PDF-Broschüre für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen eingestellt.