04.09.2019
Antrag abgelehnt: Bebauungsplan „Neumarkt“ ist wirksam
Das Gericht hatte den Eilantrag gegen die Baugenehmigung für den Zauberwürfel (Baulos 2) am Neumarkt abgelehnt. Eine benachbarte Grundstückseigentümerin hatte den Antrag gestellt. Das Gericht sieht keinen „rügefähigen Fehler des Bebauungsplanes“. Auch bestünden keine „brandschutzrechtlichen Bedenken“.