Integrationsberatung
Die Integrationsberatung von Migrantinnen und Migranten ist ein spezieller Dienst in Ergänzung anderer Einrichtungen der sozialen Versorgung. Auch schon lange hier lebende zugewanderte Menschen sehen sich häufig mit Fragen und Problemen konfrontiert, für deren Bewältigung die migrationsspezifische Einrichtung als Angebot der nachholenden Integration wichtig und notwendig ist. Insbesondere Kenntnisse über Bedingungen im jeweiligen Herkunftsland spielen eine zentrale Rolle. Die Beratung leistet einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration und zur Lösung von Problemen. Sie befähigt und motiviert unter anderem zur Inanspruchnahme anderer Dienste.
Die Integrationsberatung erfolgt unter Berücksichtigung der Biografie, des Bildungsniveaus, der beruflichen Qualifikation und der persönlichen Ziele des Einzelnen. Im Vordergrund stehen dabei eigene Ressourcen und eigenes Bemühen im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe.
Zum Teil sind dabei komplexe und gravierende Problem- und Konfliktlagen in enger Zusammenarbeit mit anderen Stellen zu bearbeiten wie zum Beispiel Suchtproblematiken oder Trennungs- und Ehescheidungsfälle oder Gewalt in der Familie und die damit verbundenen Klärungsnotwendigkeiten (Rechtsanwalt, Aufenthaltsstatus, Sorge- und Umgangsrecht usw.). Vor allem bei mangelnder sprachlicher Ausdrucksfähigkeit ist häufig „vermittelndes“ Dolmetschen vor dem Hintergrund der Kenntnis der Kunden und ihrer sozio-kulturellen und/oder religiösen Lebenswelt erforderlich, um die Brückenfunktion zu anderen Verwaltungsstellen und Institutionen sicherstellen zu können.
Sie ist gleichzeitig Ansprechpartnerin für die Belange der Migrantenselbstorganisationen. Des Weiteren leistet sie auf Anfrage interkulturelle Fachberatung für andere Verwaltungsstellen.
Schwerpunkte der Beratung sind:
Individuelle Lebensprobleme, familiäre Probleme, Generationskonflikte, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Armut im Alter.
Die Integrationsberatung wird vor allem von folgenden Personengruppen aufgesucht:
- junge Frauen und Mütter, die sich von ihren Ehemännern trennen wollen oder getrennt haben. Obwohl sie schon mehrere Jahre in Deutschland leben, verfügen sie häufig über keine oder nur sehr geringe Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse des deutschen Rechts- und Sozialsystems.
- Migrantinnen und Migranten der sogenannten zweiten Generation und Ehegatten, die im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen sind, die von Arbeitslosigkeit und mangelnder beruflicher und sprachlicher Qualifikation betroffen sind.
- Ältere Migrantinnen und Migranten, die schon viele Jahre in Deutschland leben, aber nie an Integrationsmaßnahmen teilgenommen haben und über keine oder sehr geringe Deutschkenntnisse verfügen.
- Verwitwete Personen, hauptsächlich Frauen, die bislang ausschließlich im familiären Bereich agiert haben und denen sämtliche Strukturen in Deutschland fremd sind.
- Ältere Migrantinnen und Migranten, die Analphabeten sind.
- Schwer- und schwerstkranke, hauptsächlich ältere Migrantinnen und Migranten und deren Partnerinnen und Partner.
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