Was ist Diskriminierung?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient dem Diskriminierungsschutz im arbeits- und zivilrechtlichen Umfeld.
Danach ist Diskriminierung eine Benachteiligung von Menschen aufgrund eines schützenswerten Merkmals ohne sachliche Rechtfertigung.
Die drei Kriterien, die zum Vorliegen einer Diskriminierung erforderlich sind, werden nachfolgend erläutert.