Umweltzone

Die Stadt Osnabrück hat 2010 eine Umweltzone eingerichtet. Seitdem dürfen Fahrzeuge bestimmter Schadstoffklassen die ausgeschilderten Bereiche der Stadt nicht mehr befahren.

Die letzte Stufe der Umweltzone wurde am 3. Januar 2012 eingeführt. Seitdem dürfen sich nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in der Umweltzone aufhalten.

Schilder Umweltzone
Schilder Umweltzone

Ausnahmeregelungen

Die An- und Auslieferung für die Firmen Kabelmetall Europa AG, VKG, RMM und BEN im Gewerbegebiet Gartlage, sowie die Nutzer und Besucher der Ausstellungsfläche Halle Gartlage werden über die Route Bremer Straße - Baumstraße - Schlachthofstraße – Liebigstraße in Form einer generellen Ausnahmeregelung im Luftreinhalte- und Aktionsplan von dem Fahrverbot der Umweltzone befreit. Eine entsprechende Beschilderung ist an der Bremer Straße am Anfang der Umweltzone zu finden.

Generelle Ausnahmen ohne Antragstellung gelten für

  • Fahrzeuge der Schausteller der Maiwoche, des Weihnachtsmarktes, des Frühjahres- und Herbstmarktes und des Ossensamstags,
  • Fahrzeuge mit Kurzkennzeichen oder roten Kennzeichen,
  • Fahrzeuge diplomatischer Missionen und berufskonsularischer Vertretungen.
  • Fahrzeuge mit tschechischen Kennzeichen unter bestimmten Voraussetzungen

Diese Ausnahmen sind bis zum 31. Dezember 2025 befristet.

Hierzu hat die Stadt Osnabrück Regelungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall für Gewerbetreibende und für Privatpersonen festgelegt (siehe Infoblatt zu Ausnahmen der Stadt Osnabrück). Ausnahmegenehmigungen können als Jahresausnahmegenehmigung, Kurzzeitausnahmegenehmigungen und Ausnahmegenehmigungen bei verzögerter Auslieferung von Neuwagen und Rußpartikelfilter auf Antrag erteilt werden.

Bei der Prüfung des Einzelfalls für die Jahresausnahmegenehmigung ist auf die wirtschaftliche Situation des Einzelnen beziehungsweise des betroffenen Betriebes abzustellen, die nachzuweisen haben, dass eine Neu-/Ersatzbeschaffung oder Nachrüstung des jeweiligen Fahrzeuges wirtschaftlich unzumutbar ist. Hierzu reicht bei Betrieben die Vorlage einer Bescheinigung der Unzumutbarkeit einer Ersatzbeschaffung nach den Kriterien des Steuerberaterverbandes Niedersachsen, die zwischen dem Steuerberaterverband Niedersachsen und der Stadt Osnabrück vereinbart wurden, aus. Der Vordruck Bescheinigung des Steuerberaters der Stadt Osnabrück ist hierfür zu verwenden

Für Privatpersonen, deren Fahrzeuge nicht nachrüstbar sind oder für die die Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung eine nicht zumutbare Härte darstellt, reichen als Nachweis der Unzumutbarkeit der Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II, Wohngeld, bzw. ähnliche Leistungen oder ein Osnabrück-Pass aus. Die Einkommensgrenze wird auf der Basis der Regelungen für den Osnabrück-Pass mit einem Zuschlag von 300 Euro berechnet.

Darüber hinaus sind sowohl für gewerbliche wie private Antragsteller weitere Kriterien wie zum Beispiel überwiegende und unaufschiebbare Einzelinteressen wie zum Beispiel regelmäßig notwendige Fahrten zum Arzt, wie es beispielsweise bei Dialysepatienten der Fall ist, zu erfüllen.

Kurzzeitausnahmegenehmigungen sollen für kurzfristig und nicht dauerhaft notwendige Fahrten für Fahrzeuge, die keine oder nicht die jeweils erforderliche Plakette besitzen, erteilt werden.

Mit der Gewährung von Ausnahmegenehmigungen wird den Betrieben und Einzelpersonen ein längerer Zeitraum zur Umstellung ihres Fahrzeugparkes nach Einführung der einzelnen Stufen der Umweltzone eingeräumt. Für Einzelfahrten ohne die erforderliche Plakette, insbesondere zur Ausführung von Handwerkeraufträgen, Umzügen etc. kommt die Erteilung von Kurzzeitausnahmegenehmigungen (gültig bis maximal eine Woche) in Betracht.

Eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone in Osnabrück ist seit 2012 auch in Hannover gültig.

Ausnahmegenehmigungen erteilt:

Bürgerbüro der Verkehrslenkung
Stadthaus I, Raum 110 (Erstes Obergeschoss)
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück

Telefon: 0541 323-3330

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