23.03.2018
Stadt Osnabrück antwortet der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
In ihrem Antwortschreiben teilt die Stadt Osnabrück der DUH mit, „dass der Entwurf der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans inzwischen vorliegt und der Rat der Stadt am 6. März 2018 die Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen hat. Die Öffentlichkeit hat nun bis zum 21. April 2018 die Gelegenheit, Stellungnahmen und Anregungen zum Entwurf abzugeben“. Zudem werden im Rahmen der Fortschreibung alle in Betracht kommenden Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte geprüft.
Die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen soll dann unter Berücksichtigung der vorgebrachten Stellungnahmen und unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Möglichkeiten sowie der politischen Beschlusslage weiterverfolgt werden, um kurz- bzw. mittelfristig die Einhaltung der NO2-Grenzwerte in Osnabrück sicherzustellen. Auch wird ein Teil der Busflotte mit verbesserten Filtersystemen ausgestattet, ein anderer Teil durch elektrisch betriebene Busse ersetzt.
Fahrverbote hingegen seien ohne die Einführung einer blauen Plakette nicht kontrollierbar und somit nicht durchführbar - zumal laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Fahrverbote verhältnismäßig sein müssen. Ohnehin zeigten Wirkungsberechnungen im Luftreinhalteplan, dass durch Dieselfahrverbote nicht sofort die Grenzwerte eingehalten werden können, da es mindestens zwei belastete Straßenabschnitte gibt, bei denen die ÖPNV-Busse ursächlich für die Grenzwertüberschreitungen sind. Hier wird erst die Elektrifizierung und die Umsetzung der Nachrüstung (betriebstechnisch erst möglich bis Mitte 2019) den Durchbruch bringen.
Zusätzlich erstellt die Stadt Osnabrück derzeit einen vom BMVI geförderten Masterplan zur Luftreinhaltung („Green-City-Plan“).
Abschließend weist die Stadt Osnabrück drauf hin, dass die NO2-Werte 2017 im Vergleich zu 2016 gesunken sind.