29.03.2021
Finanzrichtlinie ist die Grundlage für Geld- und Kapitalanlagen der Stadt
Grundlage für die Tätigkeit der Finanzverwaltung sind die einschlägigen Gesetze und Verordnungen von Bund und Land. Nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften des Landes Niedersachsen haben die Städte für Geldanlagen Richtlinien zu erlassen. Im Rahmen der vom Rat 2017 beschlossenen städtischen Finanzrichtlinie, die 2018 und 2019 geändert und neuen Anforderungen angepasst wurde, legt die Stadt zeitweise überschüssiges Geld an. Über die geltenden Richtlinien hinaus hat die Stadt schon in der Vergangenheit Geld nur bei Banken angelegt, die ihren Sitz in Deutschland haben. Damit ist gewährleistet, dass die Banken deutschem Recht und Regularien unterliegen. Dazu gehört die Bankenaufsicht durch die BaFin und die Prüfung der Banken: Unabhängige Wirtschaftsprüfer testieren jährlich in einer Jahresabschlussprüfung die Solidität der Banken. Die Greensill Bank Bremen ist keine australische, britische oder indische, sondern eine deutsche Bank mit einer deutschen Lizenz.
Außerdem arbeitet die Finanzverwaltung nur mit Banken zusammen, die dem Einlagensicherungsfond des Bundesverbandes deutscher Banken angehören. Seit dem Wegfall der Einlagensicherung für Gebietskörperschaften im Jahre 2017 sind die Einlagen von Städten und Gemeinden zwar nicht mehr gesichert, es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass der Bankenverband jederzeit bei erkennbaren Risiken im eigenen Interesse tätig wird, um einem möglichen Schaden oder einer drohenden Vergrößerung des Ausfallrisikos entgegenzutreten. Bei allen drei genannten Institutionen – Wirtschaftsprüfer, Bankenverband und BaFin – ist von einer Expertise auszugehen, auf die sich die Stadt Osnabrück beziehen kann und diese bei ihren Anlagen berücksichtigt.
Bevor die Stadtverwaltung Geld anlegt, überprüft sie die Zuverlässigkeit des Geldinstituts. Als Informationsquellen werden unter anderen das Handelsblatt, freie Online-Portale, Finanzberater und Angaben der Anbieter und Geschäftspartner genutzt. Bevor die Greensill Bank Geschäftspartner der Stadt Osnabrück wurde, wurden auch über dieses Institut Informationen eingeholt.
Die 14 Millionen Euro, die die Stadt im vergangenen Jahr bei der Greensill Bank angelegt hat, sind Festgeldanlagen, die zur Risikoklasse 1, also nach dem Wertpapierhandelsgesetz zur Klasse mit dem geringsten Risiko gehören.
Linktipps:
- Finanzrichtlinie 2.2 der Stadt Osnabrück (Stand Dezember 2019; 6 MB, nicht barrierefrei)
- Finanzausschusssitzung von 11. März 2021
- Finanzausschusssitzung von 15. März 2021
- Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Kommunen (Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung - KomHKVO -) vom 18. April 2017 § 30 Geldanlagen