Bodenrichtwerte für das Sanierungsgebiet "Quartier Rosenplatz"
Im Auftrag der Stadt Osnabrück hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte, Regionaldirektion Osnabrück beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), gem. § 196 Abs. 1 Satz 7 Baugesetzbuch (BauGB) die besonderen Bodenrichtwerte für das förmlich festgesetzte Sanierungsgebiet „Quartier Rosenplatz“ ermittelt, sie werden in Form besonderer Bodenrichtwertkarten zum Wertermittlungsstichtag 20. März 2014 dargestellt.