Netzwerk Vormundschaften
Durch ehrenamtliche Vormundschaft stark an der Seite von Kindern und Jugendlichen
Vormundschaft – Was ist das?
Eine Vormundschaft wird durch das Amtsgericht bestellt und wird ausschließlich für minderjährige Personen eingerichtet. Die Vormundschaft endet mit Erreichen der Volljährigkeit.
Eine Vormundschaft zu übernehmen, bedeutet, das Sorgerecht für ein Kind oder einen Jugendlichen auszuüben, dessen Eltern dies nicht übernehmen können oder dürfen.
Die Sorgeberechtigten sind die neutralen Interessenvertreter des Kindes.
Sie/ Er hat als besondere Vertrauensperson die Aufgabe, sich für die Interessen und Belange des Kindes stark zu machen und diese nach außen hin gegenüber Ämtern, Behörden, Schulen und anderen Beteiligten zu vertreten.
Das Amtsgericht führt die Fachaufsicht über die Ausübung der Vormundschaft.
Das Wichtigste ist der persönliche Kontakt und die Beziehungsgestaltung zum Kind oder Jugendlichen.
Der persönliche Kontakt sollte mindestens monatlich stattfinden und darf gerne, je nach Bedarf und Wunsch des Kindes oder Jugendlichen, auch häufiger gestaltet werden.
„Netzwerk Vormundschaften“- An wen richtet sich das Angebot?
- an volljährige Bürgerinnen und Bürger, die an dieser verantwortungsvollen ehrenamtlichen Tätigkeit interessiert sind
- an Personen aus dem Umfeld eines Kindes, für das eine Vormundschaft eingerichtet werden soll oder bereits bestellt wurde
- an bereits ehrenamtlich tätige Vormundinnen und Vormünder
Das „Netzwerk Vormundschaften“- Was wir Ihnen anbieten:
- fortlaufende Beratung und Hilfestellung bei der Ausübung Ihres Ehrenamtes
- die Organisation von Netzwerktreffen mit anderen ehrenamtlichen Vormündern
- organisierte Fortbildungsveranstaltungen
Voraussetzung für die Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft ist unter anderem die persönliche Auseinandersetzung mit folgenden Fragestellungen:
- Möchte ich meine Zeit mit einem jungen Menschen verbringen und ihn als feste Vertrauensperson begleiten?
- Kann ich ein anderes Lebensmodell akzeptieren als mein eigenes?
- Möchte ich mich auf Kinder oder Jugendliche in unterschiedlichen Lebenslagen einlassen?
- Kann ich junge Menschen auch in Auseinandersetzungen oder längeren Konfliktperioden begleiten?
- Kann ich mich mit den Bezugspersonen junger Menschen auseinandersetzen und vertrauensvoll mit ihnen zusammenarbeiten?
Sie sind an der Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft interessiert?
Erfahrene Amtsvormundinnen und Amtsvormünder bieten Ihnen Begleitung und Beratung bei der Bewerbung für eine ehrenamtliche Vormundschaft. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne über Art und Umfang des Ehrenamtes und beantworten Ihnen Ihre Fragen individuell.
Das Team des „Netzwerk Vormundschaften“ freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme:
Annika Dassmann
E-Mail: dassmann(at)osnabrueck.de
Telefon: 0541 323 4156
Detlef Neese
E-Mail: neese.d(at)osnabrueck.de
Telefon: 0541 323 4197
Linktipps:
Sie möchten sich im Internet über das Thema Vormundschaft informieren? Wir empfehlen Ihnen, auf der Internetseite des Bundesforums Vormundschaften vorbeizuschauen:
- Video Bundesforum Vormundschaften: vormundschaft.net/video-zur-vormundschaft
- Internetseite Bundesforum Vormundschaften: vormundschaft.net/vormundschaft-erklaert
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