Das Betreuungsverfahren
Die Betroffenen können beim Amtsgericht Osnabrück –Betreuungsgericht- einen Antrag auf Einrichtung einer rechtlichen Betreuung stellen. Ebenso kann eine rechtliche Betreuung durch Dritte beim Gericht angeregt werden.
In einem fachärztlichen Attest oder Gutachten muss dargelegt werden, dass der Betroffene seine Angelegenheiten aus gesundheitlichen Gründen nicht alleine regeln kann. Das Betreuungsgericht ermittelt, in der Regel durch Beteiligung der Betreuungsstelle, ob die Voraussetzungen für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung vorliegen und wer geeignet ist, die rechtliche Betreuung zu übernehmen. Nach einer persönlichen Anhörung durch das Betreuungsgericht und der Auswertung aller Fakten, wird die Entscheidung des Gerichtes in einem Beschluss bekanntgegeben.
Internet:Amtsgericht Osnabrück
Anschrift des Betreuungsgerichts:
Amtsgerichts Osnabrück
Betreuungsgericht
Kollegienwall 29/31
49074 Osnabrück
Weitere Informationen:Online-Lexikon Betreuungsrecht