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Betreuungsstelle der Stadt Osnabrück

Das Anliegen der Betreuungsstelle ist es, Menschen in schwierigen Lebenssituationen, die mit ihren rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten nicht mehr alleine zurecht kommen, zu unterstützen. Dabei steht das Wohl der Betroffenen im Vordergrund.

Die Bemühungen der Betreuungsstelle sind darauf ausgerichtet, den Wünschen zu Betreuender gerecht zu werden und ihr Wohlergehen zu sichern. Eine rechtliche Betreuung kann erforderlich sein, wenn keine Vollmacht erteilt worden ist, andere Hilfen (die Unterstützung durch Angehörige, Bekannte oder soziale Dienste) nicht zur Verfügung stehen und eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung oder psychische Krankheit verhindert, dass persönliche und rechtliche Angelegenheiten ganz oder teilweise wahrgenommen werden können.

Die Beratungs- und Unterstützungsangebote der BetreuungsstelleDie Betreuungsstelle informiert und berät über allgemeine Fragen, insbesondere über eine Vorsorgevollmacht und über andere Hilfen, bei denen kein Betreuer bestellt wird.

Wenn im Einzelfall Anhaltspunkte für einen Betreuungsbedarf bestehen, hat die Betreuungsstelle der betroffenen Person ein Beratungsangebot zu unterbreiten. Diese Beratung umfasst auch die Pflicht, andere Hilfen, bei denen kein Betreuer bestellt wird zu vermitteln. Dabei arbeitet sie mit den zuständigen Sozialleistungsträgern zusammen.

Des Weiteren berät und unterstützt die Betreuungsstelle rechtliche Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte auf deren Wunsch bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, die Betreuer insbesondere auch bei der Erstellung des Betreuungsplans.

Aufgaben der Betreuungsstelle

  • Förderung der Aufklärung und Information über Möglichkeiten der Vorsorge
    (Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügungen)
  • Einzelfallbezogene Aufklärung, Information und Beratung über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und rechtliche Betreuung
  • Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Unterstützung der Betreuungsgerichte und Beteiligung am Betreuungsverfahren
  • Beratung für betroffene Personen und die Vermittlung betreuungsvermeidener Hilfen
  • Zusammenarbeit mit Sozialleistungsträgern
  • Gewinnung von ehrenamtlichen und beruflichen Betreuern
  • Beratung und Unterstützung gerichtlich bestellter Betreuer und Bevollmächtigter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
  • Planung und Durchführung von Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Rechtliche Betreuung“
  • Netzwerkarbeit

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