Oberschule

Die Oberschule umfasst als Schule des Sekundarbereichs I die Schuljahrgänge 5 bis 10. Der Unterricht kann nach Entscheidung der Schule im Rahmen der Vorgaben

  • jahrgangsbezogen in Verbindung mit Fachleistungsdifferenzierung auf zwei oder drei Anforderungsebenen in den Kernfächern (Deutsch, Mathematik und Englisch) oder
  • überwiegend schulzweigbezogen (mehr als 50 Prozent des Unterrichts werden schulformbezogen unterrichtet)

erteilt werden.

Eine Oberschule kann nach § 23 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) als offene, teil gebundene oder voll gebundene Ganztagsschule geführt werden.

Es ist das Ziel der Oberschule, den Schülerinnen und Schülern eine grundlegende, erweiterte oder vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und ihnen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen eine individuelle Schwerpunktbildung zu ermöglichen. Die Oberschule stärkt Grundfertigkeiten, selbstständiges Lernen und fördert soziales Lernen im Unterricht sowie durch ein gemeinsames Schulleben. An der Oberschule sollen die Schülerinnen und Schüler die Qualifikationen erwerben, mit denen sie ihren Bildungsweg berufs-, aber auch studienbezogen fortsetzen können.

Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des allgemein bildenden Gymnasiums oder einer Gesamtschule sowie eines beruflichen Gymnasiums (11. Schuljahrgang) berechtigt,
  • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss,
  • Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss.

Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann der Hauptschulabschluss erworben werden.

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium

Oberschulen in Trägerschaft der Stadt Osnabrück

Oberschulen in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück

Schulanmeldung Klasse 5

Informationen zu allen Schulformen ab Klasse 5 und zur Schulanmeldung

Mehr erfahren