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Verfügungsfonds

Mit dem Verfügungsfonds wird den Bewohnern, den Vereinen und Gewerbetreibenden ein Budget bereitgestellt, um kleine Maßnahmen realisieren zu können. Für die beantragten Projekte wird jeweils höchstens ein Zuschuss bis zu 1.000 Euro gewährt und jedes geförderte Projekt muss folgende Mindestkriterien erfüllen:

  • Das Projekt hat einen eindeutigen Bezug zum Sanierungsgebiet Schinkel und wirkt in das Gebiet
  • es hat einen Bezug zu den im ISEK definierten Handlungsfeldern des Förderprogramms  „Sozialer Zusammenhalt" und
  • hat ein zeitnahes und sichtbares Ergebnis zur Folge.

Die Richtlinie Verfügungsfonds beinhaltet alle Grundsätze, die zur Vergabe von Fördermitteln aus dem Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet „Schinkel“ einzuhalten sind.

⇒Richtlinie Verfügungsfonds

=> Übersicht über bereits durchgeführte Verfügungsfondsprojekte

 

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