Modernisierungsrichtlinie
Die Stadt Osnabrück fördert im Sanierungsgebiet „Schinkel“ Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes nach der vom Rat beschlossenen und im Amtsblatt für die Stadt Osnabrück bekanntgemachten Modernisierungsrichtlinie.
Fördergrundsätze
- Förderfähig sind nur Maßnahmen, die im Einklang mit den städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt stehen
- Städtebauförderung erfolgt grundsätzlich nachrangig nach anderen Fördermöglichkeiten. Es können grundsätzlich nur unrentierliche Kosten (Investitionskosten abzüglich der zu erwartenden Nettoerlösen für die Dauer der Zweckbindungsfrist) gefördert werden
- Maßnahmen unter 2.000 Euro förderfähige Kosten werden nicht gefördert.
Art und Höhe der Zuwendungen
- Die Förderung wird grundsätzlich auf insgesamt 100.000 Euro brutto je Objekt begrenzt. Bei Objekten von besonderer Bedeutung kann im Einzelfall die Förderung gegebenenfalls erhöht werden.
- Teilmaßnahmen bestehen in der Regel aus einzelnen Gewerken und dienen der Aufwertung des Ortsbildes. Die förderfähigen Kosten werden auf 400 Euro brutto/m² Wohnung Nutzfläche begrenzt. Die Förderung beträgt höchstens 30% der förderungsfähigen Kosten. Förderungsfähige Kosten der Teilmaßnahme müssen mind. 2.000 Euro brutto betragen.
- Bei umfassenden Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten erfolgt die Berechnung der Kosten anhand einer Kostenerstattungsbetragsberechnung (KEB). Das Ergebnis wird als prozentuale Zuwendung zur Finanzierung förderungsfähigen Kosten festgelegt.
- Von der Stadt geforderte Modernisierungsgutachten können bis zu 50% der nachgewiesenen Kosten, höchstens aber 2.500 Euro brutto gefördert werden.