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Modernisierungsrichtlinie

Die Stadt Osnabrück fördert im Sanierungsgebiet „Schinkel“ Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Die aktuelle Modernisierungsrichtlinie ist am 01. Januar 2024 in Kraft getreten.

Fördergrundsätze

  • Förderfähig sind nur Maßnahmen, die im Einklang mit den städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt stehen
  • Städtebauförderung erfolgt grundsätzlich nachrangig nach anderen Fördermöglichkeiten. Es können grundsätzlich nur unrentierliche Kosten (Investitionskosten abzüglich der zu erwartenden Nettoerlösen für die Dauer der Zweckbindungsfrist) gefördert werden
  • Maßnahmen unter 5.000 Euro förderfähige Kosten werden nicht gefördert.

Art und Höhe der Zuwendungen

  • Die Förderung wird grundsätzlich auf insgesamt 100.000 Euro brutto je Objekt begrenzt. Bei Objekten von besonderer Bedeutung kann im Einzelfall die Förderung gegebenenfalls erhöht werden.
  • Jedes Objekt kann nur einmal gefördert werden
  • Von der Stadt geforderte Modernisierungsgutachten können bis zu 50% der nachgewiesenen Kosten, höchstens aber 2.500 Euro brutto gefördert werden.

Modernisierungsrichtlinie

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