Vorbereitende Untersuchungen
Die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen war nach § 141 Baugesetzbuch zwingend erforderlich, um ein Sanierungsgebiet förmlich festzulegen.
Mit den vorbereitenden Untersuchungen waren Beurteilungsunterlagen für die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen gewonnen.
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