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Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt"

Das Bund-und Länderprogramm unterstützt seit 1999 Kommunen bei der städtebaulichen Aufwertung von Quartieren, in denen es soziale Missstände und einen besonderen Entwicklungsbedarf gibt. Der gesellschaftliche Zusammenhalt in benachteiligten Stadtteilen soll gestärkt und die Lebensbedingungen verbessert werden.

Die Handlungsfelder im Förderprogramm „Sozialer Zusammenhalt" lauten:

Inhaltliche Handlungsfelder

  • Wohnen und Wohnumfeld, öffentlicher Raum
  • Zusammenleben und soziale Integration
  • Schule und Bildung
  • Umweltschutz und Umweltgerechtigkeit, Verkehr
  • Gesundheitsförderung
  • Stadtteilkultur und Sport
  • Lokale Ökonomie
  • Sicherheit
  • Image und Öffentlichkeitsarbeit.

Instrumentell-strategische Handlungsfelder

Ressortübergreifende Zusammenarbeit und Einbindung weiterer Partner aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft

  • Gebietsbezug
  • Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
  • Quartiersmanagement
  • Aktivierung und Beteiligung
  • Verfügungsfonds
  • Monitoring und Evaluierung
  • Verstetigung.

Im Programm „Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ können insbesondere Ausgaben für Investitionen in städtebauliche Maßnahmen getätigt werden für

- die Vorbereitung der Maßnahme und Beteiligung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger,

- die Verbesserung der Wohnverhältnisse, des Wohnumfeldes und des öffentlichen Raumes, um das Gebiet städtebaulich aufzuwerten, die Wohn- und Lebensqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu steigern, die Bildungschancen und die Wirtschaftskraft im Quartier zu verbessern und die Sicherheit und Umweltfreundlichkeit zu erhöhen,

- die Verbesserung kinder-, familien- und altengerechter beziehungsweise weiterer Infrastrukturen, um die Nutzungsvielfalt im Stadtteil zu erhöhen und den Zusammenhalt zu stärken,

- die Verbesserung der Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen und von Menschen mit Migrationshintergrund,

- die Umsetzung von Grün- und Freiräumen sowie Maßnahmen der Barrierearmut beziehungsweise–freiheit.

-Ausgaben für die Koordinierung der Vorbereitung, Planung und Umsetzung der Maßnahmen im Gebiet und die Mobilisierung ehrenamtlichen Engagements,

- einen Verfügungsfonds, um kleine soziale Maßnahmen fördern zu können.

Der Bund beteiligt sich zu einem Drittel an den Kosten der Maßnahmen. Die zwei weiteren Drittel tragen das Land und die Stadt Osnabrück grundsätzlich zu gleichen Anteilen.

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www.osnabrueck.de

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