FFH / Natura 2000-Gebiet Piesbergstollen
Das Niedersächsische Umweltministerium hat im Jahre 2004 zwei stillgelegte Bergbaustollen im Piesberg nach Brüssel zur Aufnahme in das europäische Gebietsnetz Natura 2000 gemeldet.
Es handelt sich dabei um den Lechtinger Tiefstollen und den Heintzmannschen Stollen. Diese Stollen weisen eine große Zahl an Spalten und Klüften auf und zudem eine hohe Luftfeuchtigkeit. Die Objekte wurden aufgrund der Bedeutung der Stollen als Winterquartier für Fledermäuse ausgewählt, insbesondere aufgrund des Vorkommens des Großen Mausohrs, der Teichfledermaus und der Bechsteinfledermaus, sowie älterer Nachweise der Mopsfledermaus.
Damit sind alle vier niedersächsischen Anhang-II–Arten der FFH-Richtlinie in den Stollen am Piesberg nachgewiesen. Die FFH-Richtlinie hat zum Ziel, wild lebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume als Schutzgebiet Natura 2000 zu sichern und zu schützen. Werden Veränderungen im Umfeld von Natura 2000-Gebieten geplant, ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.