{LLL:EXT:css_styled_content/Resources/Private/Language/locallang.xlf:label.toTop}
Informationen für Muslime
Das ist möglich auf dem Nahner Friedhof. Die Adresse lautet: Am Nahner Friedhof, 49082 Osnabrück.
Hier wurde 2017 ein Waschraum eingerichtet, der mit einem Bestattungsfahrzeug direkt über die Zufahrt am Vorplatz des Friedhofs aus bequem erreichbar ist, ohne Treppenstufen.
Sie müssen die Waschung in der Allgemeinen Friedhofsverwaltung der Stadt Osnabrück anmelden und den Vertrag „Auftrag und Vollmacht“ für die Nutzung des Waschraumes unterschreiben. Sie können den Raum auch benutzen, wenn die Verstorbenen nicht in Osnabrück bestattet werden sollen.
Den Termin für die Waschung selbst können Sie mit Frau Moß, Telefon: 0541-323-7940 vereinbaren, montags bis donnerstags von 08:00 - 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 – 12:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten übernimmt Herr Zeitun die Koordination der Nutzung des Waschraums, so dass er auch am Wochenende genutzt werden kann. Die Anmeldung der Waschung in der Friedhofsverwaltung muss dann am nächsten Arbeitstag nachgeholt werden. Herr Zeitun ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen (siehe rechter Kasten).
Die Gebühr beträgt einmalig 60 Euro.
Sofern der/die Verstorbene Einwohner/Einwohnerin der Stadt oder des Landkreises Osnabrück war, steht Ihnen das muslimische Gräberfeld auf dem Nahner Friedhof zur Verfügung.
Die Grabstellen und Grabstätten wurden gemeinsam mit den Moscheegemeinden der Stadt Osnabrück so angelegt, dass die Verstorbenen nach Mekka ausgerichtet werden.
Ja, das ist möglich. Bitte beim Bestatter angeben, dass ohne Sarg bestattet werden soll.
Nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz dürfen Verstorbene erst 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes bestattet werden. So ist es sicher, dass Verstorbene wirklich tot sind. Die untere Gesundheitsbehörde kann aus wichtigem Grund Ausnahmen zulassen.
Es dauert oft zwei Tage, die notwendigen Papiere bei der allgemeinen Friedhofsverwaltung abzugeben. Dazu gehört die Sterbeurkunde, die das Standesamt ausstellt und das Formular "Auftrag und Vollmacht", in das eingetragen wird, mit welchen Dienstleistungen an welchem Tag die Friedhofsverwaltung zu welchen Kosten beauftragt wird und wer die Kosten übernimmt.
Es stehen Ihnen Erdreihengrabstellen, Erdwahlgrabstätten und Kindergräber zur Verfügung.
Nach dem Niedersächsische Bestattungsgesetz und der Friedhofssatzung der Stadt Osnabrück beträgt die Ruhefrist eines Verstorbenen über 6 Jahre 20 Jahre. Kinder bis zu 6 Jahren haben eine Ruhefrist von 15 Jahren. Das heißt, dass es gesichert sein muss, dass die Verstorbenen mindestens so lange ruhen, ein ewiges Ruherecht gibt es nicht. Die Wahlgrabstätten und Kindergräber können aber immer wieder verlängert werden.
Reihengrabstellen
Reihengrabstellen werden immer nur für eine Person für die Dauer der Ruhezeit (20 Jahre) veräußert und können nicht verlängert werden. Diese Grabstellen werden wie alle anderen Reihengrabstellen auf den Osnabrücker Friedhöfen nach Ablauf der Ruhefrist aufgerufen (in der Zeitung und im Friedhofsschaukasten veröffentlicht) und sechs Monate später abgeräumt. Auf dieser Fläche kann es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu einer erneuten Belegung kommen.
Wahlgrabstätten
Wahlgrabstätten werden beim Ersterwerb für mindestens 25 Jahre erworben. Sie können jederzeit für mindestens zwei und maximal 99 Jahre verlängert werden. Die Familie hat die Möglichkeit, eine solche Grabstätte solange zu behalten, wie es diesen Friedhof gibt. Wahlgrabstätten können auch für mehrere Personen erworben werden.
Kindergräber werden beim Ersterwerb für mindestens 15 Jahre veräußert. Ansonsten gelten auch für diese Gräber die Regeln wie für Wahlgrabstätten.
{LLL:EXT:css_styled_content/Resources/Private/Language/locallang.xlf:label.toTop}
Informationen für Muslime
Was kostet eine Bestattung mit Leichenwaschung auf dem Nahner Friedhof?
Kosten für die Erdreihengrabstelle:
Grabstelle: 1.540,00 €
Bestattungskosten: 360,00 €
Waschraum: 60,00 €
Gesamtkosten: 1.960,00 €
Kosten für eine Wahlgrabstätte mit einer Belegung:
Grabstätte: 1.850,00 €
Bestattungskosten: 450,00 €
Waschraum: 60,00 €
Gesamtkosten: 2.360,00 €
Kosten für eine Kindergrabstelle:
Grabstelle: 330,00 €
Bestattungskosten: 82,00 €
Waschraum: 60,00 €
Gesamtkosten: 472,00 €
Wenn Sie eine Bestattung ohne Sarg wünschen, kommt eine Gebühr für zusätzliche Materialkosten in Höhe von 535 Euro dazu. Aus Sicht der Friedhofsabteilung ist ein wiederverwendbarer Transportsarg (Kunststoff) des Bestatters dann ausreichend. Dieser kann immer wieder desinfiziert werden.
Für den Fall, dass Sie die Trauerhalle nutzen möchten, erhöht sich die Gebühr um 142,00 €.
Bilder von Jesus oder anderen Menschen können durch von Ihnen mitgebrachte Tücher während der Benutzung verhüllt werden.
{LLL:EXT:css_styled_content/Resources/Private/Language/locallang.xlf:label.toTop}