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Osnabrücker ServiceBetriebe

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Die Frage nach der Grabart

Die Entscheidung für eine Grabart sollte gut und in allen Konsequenzen überlegt werden, da Sie sich für lange Zeit daran binden. Die Erd- oder auch Sargbestattung gilt in Mitteleuropa als klassische Beisetzungsform und ist auf den Osnabrücker Friedhöfen weit verbreitet. Seit einigen Jahren entscheiden sich aber auch immer mehr Menschen für die Feuerbestattung. Sowohl bei der Erd- als auch bei der Feuerbestattungen haben Sie die Wahl zwischen verschiedenen Grabarten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Osnabrücker ServiceBetriebs beraten Sie gern und beantworten Ihre Fragen.

Bei der Entscheidung für eine Grabart sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Besteht eine Verfügung des Verstorbenen zum Beispiel über die Art der Bestattung?
  • Sollen in der Grabstätte weitere Bestattungen erfolgen?
  • Soll die Möglichkeit bestehen, die Grabstätte nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern?
  • Sind Sie als Erwerber der Grabstätte in der Lage, die Grabstätte für die gesamte Nutzungszeit zu pflegen, und möchten Sie dieses auch?
  • Soll auf der Grabstätte ein Grabmal aufgestellt werden?

Je nachdem, ob Sie die einzelnen Punkte für sich mit ja oder nein beantworten, werden Ihnen die Mitarbeitenden des Osnabrücker ServiceBetriebs nach Ihren Vorgaben und Wünschen eine Grabart empfehlen und Sie kompetent unterstützen.

Ruhe- und Nutzungszeit - Was heißt das genau?
Die Ruhezeit bezieht sich immer auf die/den Verstorbenen und beträgt in Osnabrück sowohl für die Erd- als auch für die Urnenbestattungen 20 Jahre. In dieser Zeit darf in der belegten Grabstelle keine neue Bestattung erfolgen. Die Nutzungszeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen Nutzungsrechte an einer Grabstätte bestehen. Ein Nutzungsrecht kann nur an einer Wahlgrabstätte (Familiengrabstätte) erworben werden und muss beim Ersterwerb für mindestens 25 Jahre gepachtet werden. Für den Fall, dass die Ruhezeit eines Verstorbenen die Nutzungszeit übersteigt, muss diese bei Eintritt eines Bestattungsfalles entsprechend verlängert werden. Das Nutzungsrecht kann jederzeit auf Antrag verlängert werden. Ein Belegungsrecht wird bei einer Reihengrabstelle (Einzelgrab) eingeräumt und nur für die Dauer der Ruhezeit vergeben. Eine Reihengrabstelle kann nicht verlängert werden.

Weitere Informationen können Sie auch unserem Flyer: Die Grabarten auf den Osnabrücker Friedhöfen entnehmen. Die Kosten für die einzelnen Bestattungsformen können Sie unserer Kosteninformation entnehmen.
 

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