Eine Aufenthaltsbescheinigung benötigen Sie zur Anmeldung der Eheschließung. Sie ist entbehrlich, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Osnabrück gemeldet sind und in Osnabrück die Ehe schließen möchten. Sofern Sie beabsichtigen, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu heiraten, müssen Sie die Aufenthaltsbescheinigung durch die Polizeidirektion Osnabrück Tel. 0541-327-1741 zur Überbeglaubigung einreichen. Dafür fallen zusätzliche Gebühren an.
Bitte füllen Sie das unten stehende Formular
vollständig aus.
Hiermit bitte ich um Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung (* Pflichtfelder)