Luftreinhalte- und Aktionsplan 2008 – 2. Aktualisierung 2017
Der Rat der Stadt Osnabrück hat in der Sitzung am 4. Dezember 2018 nach erfolgter Öffentlichkeitsarbeit den„Luftreinhalte-und Aktionsplan 2008 Fortschreibung 2017“ beschlossen.
Der Öffentlichkeit wurde gemäß § 47 Abs. 5a BImSchG die Gelegenheit gegeben, bis zum 21. April 2018 (zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist) Stellungnahmen und Anregungen zum vorliegenden Entwurf abzugeben.
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Hintergrund
Luftreinhaltepläne beschreiben langfristige verursacherbezogene Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität in Gebieten, in denen die Feinstaub- und die ab 2010 geltenden Stickstoffdioxid-Grenzwerte überschritten werden. Mittlerweile wird der Grenzwert für Feinstaub seit 2008 (Einführung der Umweltzone) eingehalten. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wird weiterhin überschritten und aus diesem Grunde musste der Luftreinhalteplan aktualisiert werden.
Wichtige Maßnahmen des aktualisierten Luftreinhalteplanes sind die Nachrüstung und Elektrifizierung der Busse der Stadtwerke und der VOS, lokale Maßnahmen zur Verflüssigung des Verkehrs, deutliche Verbesserungen des Radwegenetzes, et cetera. Ziel des aktualisierten Luftreinhalteplans ist es an allen Belastungsschwerpunkten die Reduzierung des Stickstoffdioxidgehaltes bis 2022 unter den Grenzwert von 40 µg/m³.
Das Kasseler Ingenieurbüro Planungsgruppe Nord (PGN) hat mit Unterstützung des Gewerbeaufsichtsamtes Hildesheim und der Stadt Osnabrück diesen Luftreinhalte- und Aktionsplan erarbeitet.
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