Sponsoring, Spenden und Fördermittel
Für jedes Haushaltsjahr ist bis zum 31. März des Folgejahres eine Dokumentation über sämtliche erhaltene und vermittelte Sponsoringleistungen und sonstige Zuwendungen zu erstellen. Diese ist dem Rat der Stadt Osnabrück und der Kommunalaufsicht zur Kenntnis zu geben.
Zuwendungen in einem Wert unter 100 Euro sind nicht aufzunehmen.
Im Rahmen der Transparenz wird diese Liste in Internet zeitnah veröffentlicht, um die Erkennbarkeit des Sponsorings für die Öffentlichkeit herzustellen.
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