Horizontale Erdwärmekollektoren nutzen die Wärme der oberen Bodenschichten
Erdwärmekollektoren bestehen in der Regel aus Kunststoffrohren, die mit einem Wärmeträger (meist Wasser-Glykol-Gemisch) gefüllt sind und horizontal im Boden unterhalb der Frostgrenze in etwa 1,2 bis 1,5 Metern Tiefe verlegt werden. Der Wärmeträger entzieht dem Boden Wärme und gibt sie an eine Wärmepumpe ab, die sie weiter auf das Heizsystem des Hauses (in der Regel Fußbodenheizung) überträgt. Es gibt verschiedene Sonderbauformen wie Spiralkollektoren oder Kollektorkörbe, die zum Teil in deutlich größerer Tiefe verwendet werden und die deshalb auch gesondert betrachtet werden müssen.
Erdwärmekollektoren, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der Unteren Wasserbehörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen (Anzeigepflicht). Ausnahmen von der Anzeige sind möglich, wenn nachweislich kein Grundwasser betroffen sein kann. Es wird empfohlen, Erdwärmekollektoren wie Erdwärmesonden über das mit der Online-Bohranzeige beim LBEG zu erstellende Formular bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Alternativ kann auch das Antragsformular verwendet werden. Weitere wichtige Hinweise zur Errichtung und Genehmigung von Erdwärmekollektoren finden Sie in der folgenden Rubrik „Zum Weiterlesen“.
Zum Weiterlesen:
- Allgemeine Anforderungen an die Errichtung von Erdwärmekollektoren, PDF
- Antrag auf Errichtung eins Erdwärmekollektors, PDF (121 KB)
- Erdwärmekollektoren - wichtige Hinweise
- Anlageninstallationsprotokoll für Erdwärmekollektoren, PDF (32 KB)
- Karte: Nutzungsbedingungen Geothermie in Niedersachsen
- Geothermie – geht das bei mir?