Erstattung von Auslagen
Vor kurzem wurde bei der Stadtverwaltung Osnabrück ein neues System der digitalen Rechnungseingangs-bearbeitung eingeführt. Seitdem ist es erforderlich, dass bei der Beantragung von Auslagenerstattungen neben den Nachweisen und den dazugehörigen Zahlungsbelegen jeweils auch das ausgefüllte Formular Erstattung von Auslagen eingereicht wird.