Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Entgelten für den Besuch einer Kindertagesstätte in Osnabrück
Link: Erhebung von Entgelten für die Benutzung der Kindertagesstätten
siehe hier Punkt 3.9
Kostenübernahme
Empfänger von einkommensabhängigen Sozialleistungen - beispielweise Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag etc. - können für die Mittagsverpflegung ihrer Kinder in der Krippe oder im Kindergarten einen entsprechenden Antrag aus dem so genannten Bildungs- und Teilhabepaket stellen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Jobcenters.