Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe berät, begleitet und betreut junge Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren mit Wohnsitz in Osnabrück im Zusammenhang mit Jugendkriminalität sowie in Bußgeldverfahren, in denen es in den meisten Fällen um Schulpflichtverletzungen geht. Die Begleitung im Strafverfahren beginnt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, sobald ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und endet erst, nachdem dieses abgeschlossen ist.

Die Jugendgerichtshilfe übernimmt nicht die Funktion von Verteidigerinnen beziehungsweise Verteidigern. Sie nimmt unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht eigenständig und neutral Aufgaben der Jugendhilfe wahr.

Für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Jugendgerichtshilfe ist es das Ziel, erneute Straffälligkeit zu verhindern. Dazu ist es notwendig, mit den betroffenen jungen Menschen und deren wesentlichen Bezugspersonen zu sprechen. Bei der Einordnung der Straffälligkeit stehen nämlich die bisherige Entwicklung der jungen Menschen, die aktuelle Situation und die individuellen Beweggründe der vorgeworfenen Straftat im Mittelpunkt.

In den vom Erziehungsgedanken geleiteten Strafverfahren soll den individuellen Anforderungen jedes Einzelnen Rechnung getragen werden.

Die Jugendgerichtshilfe versteht sich als pädagogischer Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Jugendkriminalität. Ihr Beratungs- und Betreuungsangebot ist kostenlos. Die Jugendgerichtshilfe ist seit 2019 neben Staatsanwaltschaft und Polizei Kooperationspartner im „Haus des Jugendrechts“ Osnabrück. Sie ist dabei der sozialpädagogische Partner, der durch seine Angebote maßgeblich dazu beiträgt, wesentliche Ziele wie die Förderung der Diversion oder die „Besondere Bearbeitung“ für stark gefährdete junge Menschen umzusetzen.

Die Jugendgerichtshilfe will junge Menschen bei Schwierigkeiten und Entwicklungsbedarfen, die sich aus der Straffälligkeit ergeben haben oder damit im Zusammenhang stehen, unterstützen und ihnen Hilfe anbieten. Dafür stehen unterschiedliche Betreuungsangebote im Einzelkontakt oder in Gruppenform zur Verfügung, die von der Jugendgerichtshilfe in Kooperation mit der AWO Kreisverband für die Region Osnabrück e.V. durchgeführt werden. Die Jugendgerichtshilfe hilft zudem bei Wiedergutmachungsbemühungen und vermittelt bei besonderen Beratungsbedarfen zu Themen wie zum Beispiel beruflicher Integration, Sucht, Schulden, psychischen Besonderheiten etc. an unsere Kooperationspartner.

Gleichzeitig unterstützt sie die anderen Verfahrensbeteiligten wie Staatsanwaltschaft und Gericht bei der Entscheidungsfindung hinsichtlich der Reaktionen auf die Straftat. Durch das Beratungs- und Betreuungsangebot können in vielen Fällen Voraussetzungen geschaffen werden, auf ein Gerichtsverfahren zu verzichten und eine Einstellung des Verfahrens zu ermöglichen (Diversion).

Steht ein Gerichtsverfahren an, begleitet die Jugendgerichtshilfe die jungen Menschen zur Gerichtsverhandlung. Schon im Vorfeld gibt sie in der Sache schriftlich durch den Jugendgerichtshilfebericht eine Stellungnahme gegenüber Staatsanwaltschaft, Jugendgericht und ggf. Verteidigung ab. In der Gerichtsverhandlung äußert sie sich mündlich und bringt die gewonnenen Erkenntnisse ein. Sie unterstützt damit das Gericht bei der Entscheidungsfindung, indem sie einen Vorschlag zu den zu ergreifenden jugendgerichtlichen Maßnahmen abgibt. Dabei steht nicht die strafbare Handlung im Mittelpunkt, sondern die sozialpädagogische Einschätzung, was aus erzieherischer Sicht erforderlich erscheint.

Die Begleitung der jungen Menschen endet nicht nach der Gerichtsverhandlung. Die Jugendgerichtshilfe übernimmt danach die Vermittlung, Durchführung und Überwachung jugendgerichtlicher Weisungen. Dazu gehören vor allem ambulante Betreuungsangebote im Jugendstrafverfahren wie der „Osnabrücker Erfahrungskurs“, ein Präventionskurs für Eigentumsdelikte, verschiedene Angebote im Kontext Gewaltstraftaten, Einzelbetreuungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, ein Verkehrsunterricht, Betreute Arbeitsprojekte zur Ableistung von Sozialstunden und der „Täter-Opfer-Ausgleich“. Die Jugendgerichtshilfe hält auch während einer eventuellen Inhaftierung Kontakt zu den jungen Menschen und unterstützt sie bei der Wiedereingliederung. Im Falle drohender Untersuchungshaft leistet sie zeitnah Haftentscheidungshilfe.

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