Grundschulen

Die Grundschule umfasst die Schuljahrgänge 1 bis 4. Die Grundschule ermöglicht den Schülerinnen und Schülern erfolgreiches Lernen, regt ihre Lernfreude sowie ihre Lern- und Leistungsbereitschaft an. Die Grundschule schafft damit die Grundlage für den weiteren Bildungsweg ihrer Schülerinnen und Schüler. Sie ermöglicht ihnen den Erwerb notwendiger Kompetenzen für weiterführende Bildungsprozesse. Die Schülerinnen und Schüler eignen sich insbesondere sprachliche Grundsicherheit in Wort und Schrift, Lesefähigkeit, mathematische Grundfertigkeiten und erste fremdsprachliche Fähigkeiten an und finden Zugänge zu den Perspektiven in den Gesellschafts- und Naturwissenschaften.

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium

Anmeldungen an den Grundschulen für das Schuljahr 2025/2026

Für alle Kinder, die in der Zeit vom 2. Oktober 2018 bis zum 1. Oktober 2019 geboren wurden, beginnt nach den Sommerferien 2025 die Schulpflicht. Die Eltern der künftigen Grundschulkinder müssen die Schulneulinge in diesem Jahr für den Schulbesuch anmelden.

Anmeldetermine in den Grundschulen der Stadt Osnabrück finden in der Woche vom 13. bis 17. Mai 2024 nach vorheriger Terminabsprache mit den Schulen statt. 

Weitere Informationen zur Schulanmeldung können die betroffenen Eltern den Anschreiben der Schulen entnehmen, die in den letzten Tagen versandt wurden.

Die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch müssen bei der Anmeldung vorgelegt werden. Auch das Kind sollte bei der Anmeldung persönlich anwesend sein. 

Kinder, die am 2. Oktober 2024 noch nicht sechs Jahre alt sind – sogenannte „Kann-Kinder“ – können im Mai nächsten Jahres angemeldet werden. Entsprechende Informationen sind in der zuständigen Grundschule erhältlich. 

Für Kinder die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September eines Jahres vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden.

Die im vergangenen Jahr vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder müssen erneut bei der zuständigen Schule angemeldet werden.

Bei den Kindern, die im letzten Jahr vor der Einschulung keinen Kindergarten besuchen, führen die Schulen im Rahmen der Schulanmeldung ein Sprachstandsfeststellungsverfahren durch. Weitere Informationen erhalten die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung.

Informationen zu den Schuleinzugsgebieten sowie nützliche Hinweise für den Schulweg, wie Verkehrsbelastung und Zebrastreifen sind auf dieser Seite zu finden. 

Diese Informationen gelten auch für die Anmeldung zu der in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück stehenden „Drei-Religionen-Schule, Johannisgrundschule“ und der „Freien Montessori-Grundschule“.

Grundschulen im Ganztag

Zum Schuljahreswechsel 2024/2025 werden alle städtischen Grundschulen offene Ganztagsschulen sein.

Der schulische Ganztag umfasst Unterricht, ein Mittagessen und Ganztagsangebote. Im Anschluss an den schulischen Ganztag gibt es die Möglichkeit, den kooperativen Hort der Kinder- und Jugendhilfe zu nutzen. Die Ganztagschule mit ihrem ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebot hat deutlich mehr Zeit für Kinder. Hausaufgaben werden in der Schule erledigt, oder spezielle Lernzeiten, die die Hausaufgaben ersetzen, angeboten.

Über den Unterricht hinaus gibt es zahlreiche Arbeitsgemeinschaften u.a. aus den Bereichen Sport, Musik, Kunst, Natur oder aus kreativen Bereichen. So können Talente früh erkannt werden und sich besonders gut entwickeln und einzelne Schüler und Schülerinnen ohne Notendruck gezielter gefördert werden. Dazu arbeiten Schulen mit externen Partnern, wie Sportvereinen, Musikschulen und anderen in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Organisationen zusammen.

Vom Mittagessen bis hin zum kooperativen Hort haben die Schüler und Schülerinnen feste Bezugspersonen. Pädagogische Fachkräfte, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Erzieherinnen und Erzieher sind neben Lehrpersonal an der Ganztagsschule tätig und begleiten die Kinder durch den schulischen Nachmittag und den kooperativen Hort. Speziell für den Ganztag eingerichtete Räume bieten den Schülerinnen und Schülern darüber hinaus Möglichkeiten des Rückzugs und der Entspannung. Weitere Schulräume, Turnhalle oder Außengelände können ebenfalls genutzt werden. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Mittagessen und den unterschiedlichen Nachmittagsangeboten sowie dem Hortangebot ist freiwillig.

Online-Grundschulfinder

Mit dem Grundschulfinder können Sie sich mit wenigen Klicks die für Ihre Kinder zuständige Grundschule, ob Gemeinschaftsschule oder katholische Bekenntnisschule, online anzeigen lassen. Sie finden hier auch weitere Informationen zur Einschulung und Anmeldung sowie eine Liste aller Grundschulen.

Verlässliche Betreuung an Grundschulen

Alle Grundschulen der Stadt Osnabrück werden in der Organisationsform „Verlässliche Grundschule“ geführt.

Der Begriff „verlässlich“ bezieht sich auf die Öffnungszeiten der Schule. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler innerhalb eines verlässlichen Zeitrahmens von 5 Stunden Unterricht haben oder betreut werden. Die Kinder werden zum Beispiel nicht wegen Unterrichtsausfalls vorzeitig nach Hause geschickt.

Für die Klassen 1 und 2 wird täglich eine einstündige Betreuung außerhalb des Pflichtunterrichts angeboten. Die Betreuung wird von geeigneten Kräften wie Sozialarbeiterinnen, Erzieherinnen und Übungsleiterinnen übernommen. Möglich ist eine Zusammenarbeit mit Horten und freien Trägern der Jugendhilfe.

In den Klassen 3 und 4 ist die Zeit mit Unterricht ausgefüllt. Es werden bereits zwei Wochenstunden Fremdsprachenunterricht (im allgemeinen Englisch) erteilt.

Darüber hinaus besteht an allen städtischen Grundschulen (außer Diesterwegschule) eine Zusammenarbeit mit räumlich angeschlossenen Horten oder Angebote von freien Trägern der Jugendhilfe mit einem weitergehenden Betreuungsangebot für die Zeit nach 13 Uhr bis in der Regel 17 Uhr und zu den Ferienzeiten. Diese Angebote sind kostenpflichtig.

Ganztagsschulen

Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Mittagessen und den unterschiedlichen Nachmittagsangeboten ist freiwillig. 

  •    Diesterwegschule, Windthorststraße 37
  •     Drei-Religionen-Schule, Süsterstraße 8–10
  •     Grundschule Eversburg, Schwenkestraße 2
  •     Grundschule am Schölerberg, Jellinghausstraße 24
  •     Grundschule Hellern, Große Schulstraße 83
  •     Heiligenwegschule, Heiligenweg 40
  •     Rosenplatzschule, Rosenplatz 20
  •     Schule in der Dodesheide, Bassumer Straße 1
  •     Stüveschule, Kreuzstraße 15
  •     Waldschule Lüstringen, Am Hallenbad 5
  •     Bernhard-Overbergschule, Hanns-Braun-Str. 2, ab 2021
  •     Albert Schweitzer Schule, Lerchenstraße 90
  •     Heilig-Geist Schule, Reinhold-Tiling-Weg 62

Grundschulen in städtischer Trägerschaft

Grundschulen in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück

Grundschulen in freier Trägerschaft