Öl- und Giftalarm
Das Auslaufen, Versickern oder ins Wasser gelangen von wassergefährdenden Stoffen, insbesondere von Mineralölen und Treibstoffen, kann neben einer nachhaltigen Verunreinigung eines Gewässers, einer Gefährdung der Wasserversorgung, des Bodens und der Abwasseranlagen auch Brand- und Explosionsgefahren nach sich ziehen.
Zum Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers müssen bei Unfällen oder sonstigen Schadensfällen, bei denen es zum Auslaufen von wassergefährdenden Stoffen kommt, zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit unverzüglich Gegenmaßnahmen getroffen werden.
Wassergefährdende Stoffe sind feste, flüssige oder gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen.
Im Notfall ist der Öl- und Giftalarm über die Feuerwehr zu erreichen.