22.07.2022
Stadt Osnabrück untersagt das Grillen am Schinkelberg und am Rubbenbruchsee
Die Verbote beziehen sich am Schinkelberg auf den Bereich zwischen Bremer Straße, Nordstraße, Kahle Breite, und Windthorststraße. Am Rubbenbruchsee ist der Grillplatz betroffen. In den übrigen Bereichen rund um den See besteht ohnehin ein ganzjähriges Verbot, Feuer zu entzünden, da der See und das Heger Holz im Landschaftsschutzgebiet liegen.
Ausnahmen sind die Erledigung öffentlicher Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken einschließlich der Jagdausübung. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro vorsieht.
{LLL:EXT:css_styled_content/Resources/Private/Language/locallang.xlf:label.toTop}