Lärm
Umgebungsgeräusche, die uns stören, bezeichnen wir als Lärm. Ob Geräusche als Lärm empfunden werden, hängt von den jeweiligen Vorlieben, der Verfassung und den Stimmungen eines Menschen ab. Jedoch gibt es für viele Lebens- und Arbeitsbereiche Grenzwerte, die von der kommunalen Immissionsschutzbehörde oder dem staatlichen Gewerbeaufsichtsamt überwacht werden.
Es gibt keinen festen Wert für die Schwelle der Lärmempfindung. Um zu beurteilen, ob Lärm das Gehör gefährdet, kann man den Lärm mit speziellen Messgeräten messen oder durch sogenannte schalltechnische Berechnungen ermitteln.
Die Belastung der Bevölkerung durch Lärm hat bundesweit in den letzten Jahren erheblich zugenommen. In Großstädten fühlen sich zwei Drittel aller Bürgerinnen und Bürger durch Lärm belästigt. Lärm kann verursacht werden durch Verkehr, Gewerbebetriebe, Industriebetriebe, Baustellen, Sport, Freizeitaktivitäten und Nachbarn. Die Lärmbekämpfung ist daher eine wichtige Aufgabe des kommunalen Umweltschutzes und bei allen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.
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Der immissionsschutzrechtliche Lärmschutz
Der Gesetzgeber unterscheidet genehmigungsbedürftige von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Genehmigungsbedürftig sind Anlagen, die stärkere Emissionen verursachen. Darunter fallen vor allem Industrieanlagen und Gewerbeanlagen. Diese Anlagen bestehen oftmals aus einer Vielzahl von einzelnen Geräuschquellen. Durch Lärmschutzauflagen bei der Genehmigung oder durch Nachbesserungen bei bestehenden Anlagen ist die Zahl der durch Industrielärm und Gewerbelärm stark belästigten Personen in der Vergangenheit ständig zurückgegangen.
Ein Weg zur Minderung des Lärmschutzes ist die betriebliche Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Lärmschutzvorschriften. Ein weiterer Ansatzpunkt zur Lärmvermeidung ist die Technik. Neu anzuschaffende Geräte und Maschinen dürfen nur so wenig Lärm wie möglich verursachen. Durch Einschränkung der Betriebszeiten ist eine Lärmminderung zum Schutz der Umwelt gegeben.