Verbotenes Ablagern von Abfällen

Täglich gehen bei der Stadt Osnabrück Mitteilungen und Beschwerden zum Beispiel mit folgenden Fragestellungen ein:
- Darf mein Nachbar dieses oder jenes auf seinem Grundstück einfach ablagern?
- Sperrmüll liegt schon seit drei Wochen an unserer Straße auf dem Gehweg; der Haufen wächst. Wer kümmert sich endlich? Angemeldet ist nichts.
- Ein Fuhrbetrieb fährt Bauschutt in ein Waldstück hinter unsere Siedlung. Wo kann ich das anzeigen?
Hier erfahren Sie, was eigentlich juristisch der Begriff Abfall ist und was Sie beim Umgang mit Abfällen dürfen und was nicht.