Grün statt Grau – Das Osnabrücker Begrünungsprogramm

Die Stadt Osnabrück hat sich eine nachhaltige und zukunftsfähige Stadtentwicklung  zum Ziel gesetzt. Urbanes Grün ist dabei ein wichtiges und prägendes Element, es übernimmt vielfältige soziale, gesundheitliche, wirtschaftliche, ökologische und klimatische Funktionen. Urbane Parks, Grünflächen, Gärten, Bäume, Dach- und Fassadenbegrünungen verbessern die Luftqualität und das Stadtklima, sie dämpfen Lärm, sind Lebensraum für Tiere und Pflanzen und tragen so zum Artenschutz und zum Erhalt der Biodiversität bei, sie nehmen Regenwasser auf und vermindern so Überschwemmungen, sie spenden Schatten an heißen Tagen, sie leisten einen Beitrag zur Grundwasserneubildung und zum Bodenschutz. Darüber hinaus erhöht es als Gestaltungselement nicht nur die Attraktivität des Stadtbildes als Ganzes, sondern auch die Attraktivität einzelner Räume und Flächen – grün statt grau. Kurz gesagt: Urbanes Grün ist nicht nur schön anzusehen, es macht eine Stadt widerstandsfähiger gegenüber dem Klimawandel und Extremwetterereignissen und trägt im erheblichen Maße dazu bei, Mensch und Tier einen gesunden Lebensraum zu bieten. 

Ziel des Begrünungsprogrammes „Grün statt Grau“  ist es daher, private, unternehmerische und institutionelle Grund- und Gebäudeeigentümer in Osnabrück dabei zu unterstützen, Begrünungsmaßnahmen am eigenen Gebäude und auf eigenen Flächen durchzuführen, um damit dem stark steigenden Versiegelungsgrad entgegenzuwirken und den Grünanteil zu erhöhen. In diesem Zusammenhang werden Maßnahmen in der Innenstadt, als Stadtraum mit höchstem Versiegelungsgrad, als besonders förderwürdig eingestuft.  

Durch Zuschuss gefördert wird die dauerhafte Herstellung von Dachbegrünungen (Ist mein Dach für eine Begrünung geeignet? Eine Antwort finden Sie im Geodatenportal „Dachbegrünung“), Fassadenbegrünungen und die Entsiegelung und Begrünung vollversiegelter Flächen, wie von Parkplätzen, Innenhöfen und (Vor-) Gärten. Private Eigentümer und Institutionen bekommen dafür bis zu 60 Prozent, Unternehmen je nach Größe und gemäß der Gruppenfreistellungsverordnung der Europäischen Kommission bis zu 40 Prozent (große Unternehmen), 50 Prozent (mittlere Unternehmen) und 60 Prozent (kleine Unternehmen) der förderfähigen Kosten erstattet. Maßnahmen in der Innenstadt (s. Anlage 1 zur Förderrichtlinie) werden als besonders förderwürdig angesehen und erhalten einen Zuschlag von bis zu 10 Prozent.

Die Förderung erfolgt nach dem „Windhundprinzip“. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Und so funktioniert’s:

Schritt 1: Lesen Sie sich die Förderrichtlinie sorgfältig durch und überprüfen Sie anhand der bereitgestellten Checkliste, ob Ihr Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt.

Schritt 2: Holen Sie eine Kostenschätzung/einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma  ein oder, insofern die Maßnahme in Eigenleistung durchgeführt wird, erstellen Sie eine Kostenübersicht zu den Material- und ggf. Entsorgungskosten. Diese muss dem Online-Antrag beigefügt werden. Hinweis: Weisen Sie die Firma, die den Kostenvoranschlag erstellt darauf hin, dass die Dachbegrünung mit einer Substratschicht von mind. 10 cm hergestellt werden muss!

Schritt 3: Machen Sie Vorher-Fotos (nur notwendig, wenn es sich um eine Fassadenbegrünung oder Entsiegelung und Begrünung handelt). Diese Fotos müssen ebenfalls dem Online-Antrag beigefügt werden.

Schritt 4: Stellen Sie den Online-Antrag auf Förderung (gerne übersenden wir Ihnen die Antragsformulare auf Wunsch auch in Papierform). Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.

Schritt 5: Ihr Antrag wird schnellstmöglich geprüft und Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Wichtig: Sie dürfen vor dem schriftlichen Bewilligungsbescheid nicht mit der Umsetzung beginnen. Als Beginn zählt die Vergabe bzw. Beauftragung von Lieferungs- oder Leistungsverträgen für die infrastrukturellen (Bau)-Leistungen. Angebotsabfragen, Planungsleistungen und Genehmigungsverfahren vor Bewilligungsbescheid sind zulässig.

Schritt 6: Sobald Sie den Bewilligungsbescheid erhalten haben, können Sie die Begrünungsmaßnahme beauftragen bzw. umsetzen. Die Umsetzung und Abrechnung muss innerhalb von neun Monaten ab Datum des Bewilligungsbescheids erfolgen.

Schritt 7: Sobald die Maßnahme umgesetzt ist, rufen Sie die Fördermittel ab. Dazu füllen Sie ein Auszahlungsformular und einen kurzen Sachbericht aus und fügen die Rechnungsbelege und Nachher-Fotos bei.

Die Fördersumme wird nach einer Entscheidung des Rates für 2023 auf 150.000 Euro verdoppelt.

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