Schadstoffentsorgung bei Gebäudeabbruch
Bauherren oder Eigentümer eines abzubrechenden Gebäudes sind mitverantwortlich für den schadlosen Rückbau des Gebäudes beziehungsweise die Entsorgung des Bauschutts. Geschieht dies nicht, können sie rechtlich auch dann belangt werden, wenn das beauftragte Abbruchunternehmen den Abfall nicht nachweislich ordnungsgemäß beseitigt.
Werden gefährliche und sonstige Abfälle miteinander vermischt und sind diese nachträglich nicht mehr zu trennen, kann dies in der Regel zu erheblichen Mehrkosten und deutlichen Zeitverzögerungen im Bauvorhaben führen. Zudem muss mit einer Strafanzeige gerechnet werden.
Die Stadt Osnabrück hat ein entsprechendes Merkblatt zur Unterstützung von Bauherren beim Gebäudeabbruch ins Internet gestellt, in dem unter anderem die zu beachtenden Baustoffe aufgeführt sind. Das entsprechende Schadstoffkataster sollte immer durch einen Sachverständigen erstellt werden.
Das folgende Merkblatt soll Bauherren bei dieser Aufgabe unterstützen.