Antrag auf Hilfe zur Familienplanung
Sozialleistungsberechtige Frauen und Männer können in einem vereinfachten Verfahren städtische Zuwendung zur Finanzierung von Empfängnisverhütungsmitteln beantragen. Berechtigte für den Osnabrück-Pass erhalten seit dem 1. Januar 2018 eine freiwillige kommunale Zuwendung in Höhe von 100 % der Kosten für ärztlich verordnete hormonelle und mechanische Verhütungsmittel, wenn kein gesetzlicher Leistungsanspruch besteht.
{LLL:EXT:css_styled_content/Resources/Private/Language/locallang.xlf:label.toTop}
Zum Herunterladen:
{LLL:EXT:css_styled_content/Resources/Private/Language/locallang.xlf:label.toTop}