Abrechnung der Einsätze
Gebühren / Entgelte
Der Einsatz der Feuerwehren ist nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz bei Bränden, Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuten Lebensgefahren grundsätzlich unentgeltlich. Für alle anderen Einsätze wird eine Gebühr erhoben oder ein Kostenersatz geltend gemacht.
Weitere Einzelheiten und die Kostentarife sind der Gebührensatzung Feuerwehr zu entnehmen.
Einsätze des Rettungsdienstes
Die Einsätze des Rettungsdienstes werden nach einer mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes geschlossenen Entgeltevereinbarung berechnet. Die Entgelte werden in der Regel direkt mit der Krankenkasse des Patienten abgerechnet. Einzelheiten sind der Entgeltevereinbarung zu entnehmen.