Antrag auf Hilfe zur Familienplanung
Sozialleistungsberechtige Frauen und Männer können in einem vereinfachten Verfahren städtische Zuwendung zur Finanzierung von Empfängnisverhütungsmitteln beantragen.
Berechtigte für den Osnabrück-Pass erhalten ab 1. Juli 2013 bis zunächst 30. Juni 2015 eine freiwillige kommunale Zuwendung in Höhe von 50 % der Kosten für ärztlich verordnete hormonelle und mechanische Verhütungsmittel, wenn kein gesetzlicher Leistungsanspruch besteht.