Breitbandausbau Osnabrück

Ob im privaten, gewerblichen oder öffentlichen Bereich – Breitbandtechnologie auf Basis von Glasfasernetzen stellt die Grundlage für eine zukunftsfähige digitale Gesellschaft dar und ist einer der bestimmenden Standortfaktoren.
Um den Ausbau der digitalen Infrastruktur weiter voranzutreiben, hat die Stadt Osnabrück – im Rahmen des Förderaufrufs des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Errichtung eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netz) in den bislang unterversorgten Gebieten – Fördermittel einwerben können.
Vor dem Hintergrund der Bundesförderung wurde für das Stadtgebiet im Juni 2017 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt und ein Marktversagen in einigen Ortsteilen festgestellt. Insgesamt wurde bei über 600 Adressen eine Unterversorgung ermittelt. Bei diesen sogenannten „weißen Flecken“ (Gebiete mit einer Versorgung von <30 Mbit/s) setzt der geförderte Breitbandausbau an. Die hier ermittelten Adressen, darunter neben Privatadressen auch Schulen, Gewerbebetriebe und öffentliche Gebäude, bekommen einen direkten Glasfaseranschluss und haben damit die Möglichkeit, Bandbreiten im Gigabitbereich zu nutzen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Wer bekommt einen Breitbandanschluss?
Es werden ausschließlich Adressen gefördert, bei denen die bisherige Infrastruktur nur eine Bandbreite von weniger als 30 Mbit/s zulässt.
Woher weiß ich, ob ich auch einen Breitbandanschluss bekomme?
Ob sich Ihre Adresse in einem weißen Fleck befindet, können Sie der interaktiven Ausbaukarte unter geo.osnabrueck.de/breitbandausbau entnehmen. Zusätzlich haben alle betroffenen Adressen postalisch von der Stadt Osnabrück ein Informationsschreiben erhalten.
Was ist ein Markterkundungsverfahren?
In einem Markterkundungsverfahren werden alle Telekommunikationsunternehmen aufgefordert ihre bisherige Versorgung jeder einzelnen Adresse und die Ausbauabsichten der nächsten drei Jahre darzulegen. Ist bei einer Adresse die derzeitige Versorgung unter 30 Mbit/s und liegt keine eigenwirtschaftliche Ausbauabsicht eines Telekommunikationsunternehmens vor, dann ist eine Unterversorgung nachweislich gegeben. Die Adresse darf beihilferechtlich in das Förderverfahren aufgenommen werden.
Was kostet mich der Breitbandanschluss?
Im Rahmen des geförderten Ausbauprojektes ist der Hausanschluss für Sie kostenfrei, sofern der Eigentümer des Gebäudes diesem zustimmt.
Muss ich selbst aktiv werden?
Nein, alle im Fördergebiet befindlichen Adressen wurden bereits durch die Stadt Osnabrück kontaktiert. Zur gegebenen Zeit kommt dann auch die SWO Netz GmbH mit weiteren Informationen auf Sie zu.
Wann beginnt der Ausbau des Glasfasernetzes?
Der Netzausbau hat begonnen. Weitere Informationen sind auf der interaktiven Karte unter geo.osnabrueck.de/breitbandausbau zu finden. Der gesamte Breitbandausbau ist Ende 2021 abgeschlossen.
Warum ist meine Adresse nicht im Ausbaugebiet enthalten?
Die Stadt Osnabrück darf beihilferechtlich nur in den Telekommunikationsmarkt eingreifen, wenn eine Unterversorgung mittels Markterkundungsverfahren nachweislich gegeben ist. An Ihrer Adresse wurden im Markterkundungsverfahren 2017 entweder mehr als 30 Mbit/s gemeldet, oder seitens eines Telekommunikationsunternehmens wurde eine eigenwirtschaftliche Ausbauabsicht innerhalb der nächsten drei Jahre angezeigt. Ein Eingreifen in den Telekommunikationsmarkt ist der Stadt Osnabrück damit beihilferechtlich nicht möglich. Zur Überprüfung der Adresslage und der tatsächlichen Umsetzung der angekündigten Ausbauabsichten wurde bereits ein neue Markterkundungsverfahren auf den Weg gebracht. Sollten sich hieraus weitere unterversorgte Adressen ergeben, werden entsprechende Maßnahme eingeleitet um auch diese mit zukunfts- und leistungsfähigen Breitbandnetzen zu erschließen.
Wer übernimmt welche Aufgaben?
Die Stadt Osnabrück ist Auftraggeberin des Verfahrens, hat das Gebiet festgelegt und Fördermittel sowie Eigenmittel zur Verfügung gestellt. Die Stadtwerke Osnabrück AG konnte sich bei einer europaweiten Konzessionsvergabe durchsetzen und übernimmt mit Ihren Nachunternehmen SWO Netz GmbH und osnatel – eine Marke der EWE TEL – als Auftragnehmerin den Ausbau der digitalen Infrastruktur.
Kontakt
Für Informationen zum Förderverfahren, Fördergebiet und den Rahmenbedingungen:
Stadt Osnabrück
Fachbereich Geodaten und Verkehrsanlagen
Nadine Petermöller
Digitale Infrastruktur
Telefon: 0541 323-2616
E-Mail: petermoeller(at)osnabrueck.de
Bei Fragen zur technischen Infrastruktur, zum Netzbau und zum Bauablauf:
SWO Netz GmbH
Telefon: 0541 2002-2065 (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr)
E-Mail: glasfaser(at)swo-netz.de
Bei Fragen zu Produkten und Tarifen:
EWE TEL GmbH
Telefon: 0541 6000-4418
Informationen für Privatkunden: https://www.osnatel.de/glasfaserausbau/osnabrueck
Informationen für Geschäftskunden: https://www.osnatel.de/geschaeftskunden/festnetz-und-internet/glasfaser
Bei Fragen zur technischen Umsetzung und Ausführung des Breitbandausbaus finden Sie weitere Informationen unter folgendem Link der SWO Netz GmbH: https://www.swo-netz.de/netze-technik/telekommunikationsnetz/glasfaserausbau.html
Das Verfahren im Detail
Der Ausbau der digitalen Infrastruktur bei der Stadt Osnabrück erfolgt in Form des Wirtschaftlichkeitslückenmodells. Im April 2018 wurde eine europaweite Konzessionsvergabe eingeleitet, um ein Telekommunikationsunternehmen für den geplanten Ausbau auf dem Stadtgebiet zu ermitteln. Im Laufe des Verhandlungsverfahrens mit vorhergehendem Teilnahmewettbewerb tat sich die Stadtwerke Osnabrück AG mit ihren Nachunternehmen SWO Netz GmbH und der EWE Tel GmbH als präferierter Bieter hervor, sodass die Absicht erklärt wurde, ihr den Zuschlag zu erteilen. Die Stadtwerke Osnabrück AG übernimmt durch vertragliche Vereinbarung als Auftragnehmerin den Ausbau der digitalen Infrastruktur in den unterversorgten Gebieten. Die ermittelten Adressen haben die einmalige Möglichkeit einen kostenfreien FTTH-Glasfaseranschluss zu erhalten. Hierzu ist eine Zustimmung des Eigentümers erforderlich. Die betroffenen Adressen wurden bereits durch die Stadt Osnabrück informiert. Weitere Informatioen durch die SWO Netz GmbH und osnatel folgen. Um die Versorgung der Adressen zu realisieren werden insgesamt 111 Kilometer Leerrohre und 207 Kilometer Glasfaser verlegt.
Fördermittel
Zur Umsetzung des Ausbauprojektes wurde ein Förderantrag beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gestellt. Zusätzlich wurden Mittel aus der Förderrichtlinie zum Ausbau von Gigabitnetzen in Niedersachsen beim Land beantragt. Beide Anträge wurden bewilligt. Die verbleibenden Kosten stellt die Stadt Osnabrück als Eigenmittel zur Verfügung.
Für weitere Informationen zum Thema Breitbandausbau haben wir folgende Links für Sie bereitgestellt:
Ausblick
Nach Erschließung der weißen Flecken folgen die unterversorgten Gewerbegebiete. Durch einen Sonderaufruf für Gewerbe ist es der Stadt Osnabrück nun auch möglich unterversorgte Gewerbegebietsadressen zu erschließen, denen weniger als 30 Mbit/s pro internetfähigem Arbeitsplatz inklusive internetfähigem Betriebsmittel zur Verfügung steht. Hier bilden neben dem Markterkundungsverfahren auch die von Gewerbebetrieben eingereichten Nachweise über internetfähige Arbeitsplätze und internetfähige Betriebsmittel die Grundlage, um die Unterversorgung festzustellen. Sowohl vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als auch vom Land Niedersachsen liegen für die Erschließung Bewilligungen vor. Die verbleibenden Kosten werden von der Stadt Osnabrück als Eigenmittel getragen.
Mithilfe der Förderung und dem eigenwirtschaftlichen Ausbau der Telekommunikationsunternehmen wird das Ziel verfolgt, eine flächendeckende Gigabitversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende und öffentlichen Einrichtungen in der Stadt Osnabrück bereitstellen zu können. Die Stadt Osnabrück wird weiter im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeit an der Verbesserung der digitalen Infrastruktur arbeiten.
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