Bebauungspläne

In Bebauungsplänen wird die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken geregelt.

Ziel eines Bebauungsplanes ist es, eine städtebaulich geordnete Entwicklung vorzubereiten und zu leiten. Die im Flächennutzungsplan dargestellte städtebauliche Struktur wird mit einem Bebauungsplan für einen kleinteiligen Entwicklungsbereich konkretisiert. Eine städtebauliche Zielsetzung, z.B. Schaffung von Bauflächen für Wohngebäude und Festlegung von öffentlichen Grünräumen, wird mit einem Bebauungsplan rechtlich gesichert. Zudem kann mit einem Bebauungsplan geregelt werden, dass beispielsweise störende Gewerbebetriebe direkt neben Wohngebäuden errichtet werden oder ungewollte Bebauungsdichten entstehen.

Der Bebauungsplan regelt dementsprechend gemäß § 1 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde. Dabei werden beispielsweise Vorgaben zur Art der baulichen Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Grünfläche, Kita, Schule etc.), zum Maß der baulichen Nutzung (Höhe der Gebäude, Versiegelungsanteil des Grundstücks etc.), zur Bauweise (Einzelhäuser, Hausgruppen etc.) oder zur überbaubaren Grundstücksfläche getroffen.

Im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens sind verschiedene Belange (Themen wie Artenschutz, Immissionsschutz, Erschließung, Zentrenentwicklung, soziale und kulturelle Bedürfnisse etc.) zu prüfen und abzuwägen. Die Vorgaben dazu ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und rechtlichen Regelungen. Der Rat der Stadt Osnabrück hat in diesem Zusammenhang am 8. Juli 2008 Standards zur Beachtung ökologischer Belange in der Bauleitplanung beschlossen. Durch den Beschluss des Rates am 3. September 2019 zur „Berücksichtigung ökologischer Belange in der Bauleitplanung“ (Vorlage: VO/2019/4199) wurden diese Standards nach Überprüfung ihrer Wirksamkeit und Angemessenheit modifiziert.

Die vom Rat beschlossenen Standards sind als eine Selbstverpflichtung der Stadt zu verstehen. Die Stadt möchte hiermit ihrer Verantwortung und ihrem Ziel, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung zu fördern, im Rahmen der Bauleitplanung gerecht werden. Die anzuwendenden Standards stellen dabei keinen abschließenden Katalog ökologischer Belange dar, sondern sind je nach Gegebenheiten des Plangebietes zu ergänzen. Ihre konkrete Festlegung wird nach der Abwägung aller Belange im Bauleitplanverfahren getroffen.

Bürgerbeteiligung Stadtplanung

Auf dem Beteiligungsportal Tetraeder können Sie sich - sofern Planungen vorhanden sind – an aktuellen Bebauungsplanverfahren sowie Änderungen im Flächennutzungsplan, aktuelle Planungen im Straßenbau und Planfeststellungsverfahren beteiligen.

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